Schädlingsbefall in Charlottenburg-Wilmersdorf melden: Amt, Anschrift, Ortsteile
Die Meldung nach der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung geht nicht an eine zentrale Stelle, sondern an das Gesundheitsamt des Bezirksamts, in dessen Gebiet das befallene Objekt liegt. Für die sieben Ortsteile von Charlottenburg-Wilmersdorf ist das eine Anschrift am Hohenzollerndamm. Diese Seite sagt, welche, und sie sagt auch, was dieses Bezirksamt dazu nicht veröffentlicht.
Das Wichtigste zuerst
- Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin.
- Das Amt nennt für Hygiene und Umweltmedizin die Rufnummer (030) 9029-16047, das Fax (030) 9029-16050 und die Adresse hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de.
- Der Bezirk hat sieben Ortsteile: Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf.
- Es zählt die Adresse des befallenen Objekts. Wo Eigentümer oder Verwaltung sitzen, spielt keine Rolle.
- Ein eigenes Formular für die Schädlingsmeldung veröffentlicht dieses Bezirksamt nicht. Das Land führt die Leistung unter Schädlingsbefall melden und nennt dort dieselben Kontaktdaten.
An welche Stelle in Charlottenburg-Wilmersdorf die Meldung geht
Eine Dienststelle, eine Anschrift, drei Kontaktwege. Alles davon steht auf der Seite des Bezirksamts selbst.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf führt die Schädlingsmeldung bei seinem Gesundheitsamt. Auf der Seite zum Infektions- und Katastrophenschutz nennt das Amt als Dienststelle das Gesundheitsamt des Bezirksamts und führt dort die Beratung zu Schädlingen, insbesondere Ratten, ausdrücklich als Thema auf. Die Anschrift lautet Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin. Der Zugang erfolgt nach Angabe des Amtes über die Mansfelder Straße und die Brienner Straße und ist rollstuhlgerecht.Quelle 1
Für den Kontakt nennt die Amtsseite drei Wege: die Rufnummer (030) 9029-16047, das Fax (030) 9029-16050 und die E-Mail-Adresse hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de. Das Dienstleistungsverzeichnis des Landes Berlin führt unter Schädlingsbefall melden für diesen Bezirk dieselbe Anschrift, dieselbe Rufnummer und dieselbe E-Mail-Adresse als zuständige Stelle, dort unter der Bezeichnung Gesundheitsamt, Hygiene und Umweltmedizin. Zwei voneinander unabhängige amtliche Seiten, ein Ergebnis. Deshalb steht die Angabe hier.Quelle 1Quelle 2
Was dieses Bezirksamt nicht veröffentlicht, steht hier auch nicht. Ein eigenes Formular oder einen Online-Dienst für die Schädlingsmeldung haben wir auf der Amtsseite nicht gefunden. Verlinkt sind dort zwei andere Online-Dienste, nämlich die Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern und die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen. Beide betreffen einen Ratten- oder Schabenbefall im Wohnhaus nicht. Sprechzeiten nennt die Seite ebenfalls nicht. Wer wissen will, in welcher Form die Meldung erwartet wird, fragt das unter der genannten Rufnummer am besten gleich mit ab.Quelle 1
Zur Gebühr sagt das Dienstleistungsverzeichnis des Landes einen klaren Satz: die Meldung selbst ist gebührenfrei. Die Kosten der Bekämpfung trägt die nach der Verordnung pflichtige Person. Das trennt zwei Fragen, die im Mietshaus regelmäßig in einem Satz vermischt werden, nämlich die Pflicht gegenüber der Behörde und die Frage, wer am Ende zahlt.Quelle 2
- 01Adresse einordnenPrüfen Sie zuerst, in welchem Ortsteil das befallene Objekt liegt. Für alle sieben Ortsteile des Bezirks ist das Gesundheitsamt am Hohenzollerndamm die Adresse.
- 02MeldenUnverzüglich an das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts, Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 SchädlBekV. Das Bezirksamt nennt dafür Telefon, Fax und E-Mail.
- 03Fachkraft beauftragenEbenfalls unverzüglich, Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2. Wer Fachkraft im Sinne der Verordnung ist, steht abschließend in Paragraf 2 Absatz 4.
- 04Beginn und Abschluss mitteilenParagraf 5 Absatz 3 verlangt beide Mitteilungen. Zum Abschluss gehört die Bescheinigung der Fachkraft über die verwendeten Mittel samt B-Nummer und über das Ergebnis.
Rufnummer, Fax und E-Mail-Adresse haben wir am 18. August 2026 auf der Seite des Bezirksamts und im Dienstleistungsverzeichnis des Landes nebeneinandergelegt. Bezirksämter ändern Durchwahlen. Wenn eine Angabe hier einmal nicht mehr stimmt, gilt die Seite des Bezirksamts und nicht diese.Quelle 1Quelle 2
Welche Adressen zu Charlottenburg-Wilmersdorf gehören
Sieben Ortsteile, eine Regel, und ein Grenzfall, der in den amtlichen Beschreibungen selbst steht.
Charlottenburg-Wilmersdorf besteht nach der Aufstellung des Bezirksamts aus sieben Ortsteilen: Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf. Liegt das befallene Objekt in einem davon, ist das Gesundheitsamt dieses Bezirksamts zuständig. Der Bezirk zählt nach eigener Angabe rund 340.000 Einwohnerinnen und Einwohner und steht damit an vierter Stelle der zwölf Berliner Bezirke.Quelle 3Quelle 4
Ein Grenzfall steht in den amtlichen Ortsteilbeschreibungen selbst. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf führt den Ortsteil Charlottenburg-Nord und zählt dazu ausdrücklich den Charlottenburger Teil der Siemensstadt-Siedlung von 1929 bis 1932. Das Bezirksamt Spandau führt Siemensstadt zugleich als einen seiner neun Ortsteile. Die Bezirksgrenze läuft also mitten durch diese Siedlung. Wer dort wohnt, klärt die Zuständigkeit nicht über den Siedlungsnamen, sondern über die Adresse: für die Charlottenburger Seite gilt das Gesundheitsamt am Hohenzollerndamm, für die Spandauer Seite das Gesundheitsamt des Bezirksamts Spandau.Quelle 3Quelle 5
- Bezirk Spandau. Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Spandau, Staaken und Wilhelmstadt. Für eine Adresse in einem dieser neun Ortsteile geht die Meldung an das Bezirksamt Spandau.
- Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Schlachtensee, Steglitz, Wannsee und Zehlendorf. Diese acht Ortsteile gehören nicht zu Charlottenburg-Wilmersdorf, auch Dahlem und Nikolassee nicht, die viele wegen des Grunewalds hier vermuten. Für sie ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf zuständig.
- Bezirk Mitte. Gesundbrunnen, Hansaviertel, Mitte, Moabit, Tiergarten und Wedding. Der Ortsteil Tiergarten gehört zum Bezirk Mitte, obwohl die City-West unmittelbar daran anschließt.
Eine vollständige Karte der Bezirksgrenzen geben wir hier bewusst nicht wieder. Eine amtliche Beschreibung des Grenzverlaufs haben wir weder beim Bezirksamt noch auf berlin.de gefunden, und eine aus dem Gedächtnis gezeichnete Grenze ist genau die Angabe, die eine Meldung an das falsche Amt schickt. Wer unsicher ist, gleicht die Adresse mit den Ortsteillisten oben ab und fragt im Zweifel beim Gesundheitsamt nach.
Was der Bezirk baulich ist, und was daraus nicht folgt
Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Umweltatlas Berlin, ohne Schlussfolgerung.
Der Bezirk umfasst 64,69 Quadratkilometer. Nach der Flächenerhebung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum Stichtag 31. Dezember 2024 entfallen davon 50,9 Prozent auf Siedlung, 19,3 Prozent auf Verkehr, 25,4 Prozent auf Vegetation und 4,4 Prozent auf Gewässer. Zum 31. Dezember 2025 zählte der Bezirk 343.625 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung, rechnerisch rund 5.300 je Quadratkilometer.Quelle 9Quelle 8
Der Umweltatlas Berlin unterscheidet für dieses Gebiet zwei Bauwelten. Im Osten, in Charlottenburg, Wilmersdorf und Halensee, steht gründerzeitliche Blockbebauung. Im Westen und Südwesten, in Grunewald, Schmargendorf und Westend, überwiegt der Flächentyp Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten aus der Zeit von etwa 1870 bis 1945. Für den Südwesten der Stadt beschreibt er zusätzlich den Flächentyp Verdichtung im Einzelhausgebiet, also Grundstücksteilungen und Neubauten in ehemals parkartigen Gärten.Quelle 10Quelle 11
Auf die Flächennutzung heruntergebrochen zählt die Flächenerhebung des Amts für Statistik 1.631 Hektar Wald, im Wesentlichen den Grunewald, und 283 Hektar Gewässer, darunter 213 Hektar Fließgewässer und 50 Hektar Kanal. Der Umweltatlas weist daneben 305 Hektar Kleingartenanlagen aus. Bei der Entwässerung wechselt das System innerhalb des Bezirks: Teile von Wilmersdorf und der Ortsteil Westend sind an die Mischwasserkanalisation angeschlossen, die südwestlichen Teile liegen im Trennsystem. Rund um die Schloßstraße in Charlottenburg wurden zur Entlastung der Mischkanalisation eigene Regenwasserkanäle gebaut, deren Wasser in die Regenüberlaufkanäle einleitet.Quelle 9Quelle 12Quelle 13
Diese Angaben beschreiben Gebäude, Flächen und Leitungen. Wo in diesem Bezirk welcher Befall auftritt, sagen sie nicht. Eine Befallsstatistik nach Ortsteilen haben wir beim Bezirksamt nicht gefunden, und aus der Baustruktur leiten wir keine Häufigkeiten ab.
Was das Bezirksamt an Unterlagen erwartet
Der bezirkliche Teil ist kurz, weil das Amt dazu wenig veröffentlicht. Der Rest steht in der Verordnung.
In welcher Form dieses Bezirksamt Beginn und Abschluss der Bekämpfung entgegennimmt, veröffentlicht es nicht. Auf der Seite des Gesundheitsamts steht dazu kein Formular und kein eigenes Postfach, und auch das Dienstleistungsverzeichnis des Landes führt für die Meldung weder Voraussetzungen noch erforderliche Unterlagen auf. Praktisch bleiben damit die drei Wege, die das Amt selbst nennt: Telefon, Fax und E-Mail an hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de. Wer schriftlich meldet, hat den Nachweis, dass er gemeldet hat, und bei einer Pflicht, deren Verletzung eine Ordnungswidrigkeit ist, ist das kein kleiner Vorteil.Quelle 1Quelle 2
Was in die Abschlussmitteilung gehört, regelt nicht der Bezirk, sondern die Verordnung. Paragraf 5 Absatz 3 SchädlBekV verlangt die Mitteilung von Beginn und Abschluss und dazu eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich der B-Nummer und über das Ergebnis. Die Einzelheiten dazu stehen auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 14
Was das Landesrecht verlangt
Die Verordnung ist Landesrecht. Am Hohenzollerndamm gilt sie nicht anders als an jeder anderen Berliner Adresse.
Die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ist Landesrecht und gilt in Charlottenburg-Wilmersdorf wortgleich wie in jedem anderen Berliner Bezirk. Ein Rattenbefall ist nach Paragraf 5 Absatz 1 unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Für Pharaoameisen, synanthrope Schaben und synanthrope Fliegen gilt diese Pflicht nach Paragraf 9 nur in besonders gefährdeten Einrichtungen. Mäuse, Bettwanzen und Motten stehen nicht in der Verordnung. Welches Tier welche Pflicht auslöst, steht ausführlich auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin, und für das eine Tier ohne Einschränkung auf unserer Seite zu Ratten.Quelle 14
Wie wir nach Charlottenburg-Wilmersdorf kommen
Wir kommen nach Charlottenburg-Wilmersdorf. Eine Niederlassung im Bezirk haben wir nicht, die Anfahrt geht von unserer einen Anschrift in Berlin aus. Wir fahren nach Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargendorf, Grunewald, Westend, Charlottenburg-Nord und Halensee, nehmen den Befall auf, bekämpfen ihn und stellen die Bescheinigung aus, die das Bezirksamt zum Abschluss sehen will. Was der nächste Schritt ist und was er kostet, klären wir vorher am Telefon.
Sagen Sie am Telefon, wo genau das Objekt liegt und was Sie gesehen haben. Danach steht fest, ob überhaupt eine Meldung an das Bezirksamt fällig ist.
Fragen und Antworten
Wo melde ich einen Rattenbefall in Charlottenburg-Wilmersdorf?
Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin. Das Amt nennt dafür die Rufnummer (030) 9029-16047, das Fax (030) 9029-16050 und die E-Mail-Adresse hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de. Dieselben Kontaktdaten führt das Dienstleistungsverzeichnis des Landes Berlin unter Schädlingsbefall melden als zuständige Stelle für diesen Bezirk.
Welche Ortsteile gehören zu Charlottenburg-Wilmersdorf?
Sieben: Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf. So führt sie das Bezirksamt selbst auf. Für eine Adresse in einem dieser sieben Ortsteile ist das Gesundheitsamt am Hohenzollerndamm zuständig.
Gehört Siemensstadt zu Charlottenburg-Wilmersdorf oder zu Spandau?
Beides, je nach Adresse. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf rechnet den Charlottenburger Teil der Siemensstadt-Siedlung von 1929 bis 1932 zum Ortsteil Charlottenburg-Nord. Das Bezirksamt Spandau führt Siemensstadt zugleich als einen seiner neun Ortsteile. Die Bezirksgrenze verläuft durch die Siedlung, entscheidend ist deshalb die konkrete Anschrift des befallenen Objekts und nicht der Name der Siedlung.
Meine Hausverwaltung sitzt in einem anderen Bezirk. Wohin geht die Meldung?
An das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem das befallene Objekt liegt. Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung stellt auf das örtlich zuständige Bezirksamt ab. Steht das Haus in Wilmersdorf, ist also das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig, auch wenn die Verwaltung ihren Sitz in Mitte oder Spandau hat.
Gibt es beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Online-Formular für die Schädlingsmeldung?
Wir haben keines gefunden. Die Seite des Gesundheitsamts nennt Telefon, Fax und E-Mail und verlinkt zwei Online-Dienste, die etwas anderes betreffen, nämlich die Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern und die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen. Für die Schädlingsmeldung selbst führt auch das Dienstleistungsverzeichnis des Landes keinen Online-Dienst dieses Bezirksamts auf.
Ist eine Adresse in Dahlem oder Nikolassee hier richtig?
Nein. Dahlem und Nikolassee führt das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf als eigene Ortsteile, neben Lankwitz, Lichterfelde, Schlachtensee, Steglitz, Wannsee und Zehlendorf. Die Meldung geht dann an das Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Die Nähe zum Grunewald ändert daran nichts, weil die Zuständigkeit an der Bezirksgrenze hängt und nicht an der Landschaft.
Was kostet die Meldung beim Gesundheitsamt?
Nichts. Das Dienstleistungsverzeichnis des Landes Berlin weist die Meldung als gebührenfrei aus. Die Kosten der Bekämpfung trägt dagegen die nach der Verordnung pflichtige Person. Das sind zwei getrennte Fragen, und die zweite entscheidet im Mietverhältnis das Mietrecht und nicht das Gesundheitsamt.
Muss ich Wespen am Haus in Grunewald oder Westend melden?
Nein. Wespen und Hornissen stehen nicht in Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, es gibt für sie also weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht aus dieser Norm. Was dort stattdessen greift, ist der Artenschutz. Das gilt in Grunewald und Westend nicht anders als in jedem anderen Berliner Ortsteil.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Gesundheitsamt, Infektions- und KatastrophenschutzDienststelle, Anschrift Hohenzollerndamm 174-177, Zugang über Mansfelder Straße und Brienner Straße, Telefon (030) 9029-16047, Fax (030) 9029-16050, E-Mail hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de, Beratung zu Schädlingen insbesondere Ratten
- Dienstleistungsverzeichnis des Landes Berlin, Schädlingsbefall meldenBeschreibung, Gebühren gebührenfrei, Kostentragung durch die pflichtige Person, Rechtsgrundlage SchädlBekV, zuständige Stelle Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Gesundheitsamt, Hygiene und Umweltmedizin
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Über den Bezirk, OrtsteileDie sieben Ortsteile Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf; Charlottenburg-Nord mit dem Charlottenburger Teil der Siemensstadt-Siedlung 1929 bis 1932
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Über den BezirkSieben Ortsteile, rund 340.000 Einwohnerinnen und Einwohner, vierter Rang unter den zwölf Bezirken
- Bezirksamt Spandau, Über den Bezirk, OrtsteileNeun Ortsteile: Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Spandau, Staaken, Wilhelmstadt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Über den BezirkAcht Ortsteile: Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Schlachtensee, Steglitz, Wannsee, Zehlendorf
- Bezirksamt Mitte, Über den Bezirk, OrtsteileSechs Ortsteile: Gesundbrunnen, Hansaviertel, Mitte, Moabit, Tiergarten, Wedding
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25Tabelle 11, Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung, Stichtag 31.12.2025
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung 2024Tabellen 1, 2, 7 und 9, Bodenflächen nach Nutzungsarten, Stichtag 31.12.2024
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, Flächentyp 24 Villen und Stadtvillen, Flächentyp 25 Verdichtung im Einzelhausgebiet
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung, gründerzeitliche Blockbebauung und Villenbebauung von etwa 1870 bis 1945
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Flächennutzung, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung und Tabelle 3, Wald, Kleingartenanlagen und Gewässer je Bezirk, Stand 31.12.2020
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Misch- und Trennsystem, Regenwasserkanäle im Bereich der Schloßstraße
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 2, 5 und 9
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