Schädlingsbefall in Neukölln melden: Amt, Weg und Zuständigkeit
Die Meldung eines Rattenbefalls in Neukölln geht an das Gesundheitsamt des Bezirksamts, dort an den Infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz in der Blaschkoallee. Für die öffentlichen Flächen des Hermannplatzes gilt seit dem 14.08.2026 zusätzlich eine Allgemeinverfügung des Bezirksamts zu Ratten, die mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft tritt. Hier stehen die Anschriften und die Wege der Meldung, die fünf Ortsteile und die drei Nachbarbezirke, hinter deren Grenze ein anderes Amt zuständig wird.
Das Wichtigste zuerst
- Die Meldung nimmt der Infektions- und umweltbezogene Gesundheitsschutz des Gesundheitsamts Neukölln entgegen, Blaschkoallee 32, 12359 Berlin, Telefon (030) 90239-1280, E-Mail geshyg@bezirksamt-neukoelln.de.
- Die Amtsseite nennt als Sprechstunden Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr und Termine nach Vereinbarung.
- Zum Bezirk gehören fünf Ortsteile: Neukölln, vom Bezirksamt auch Nord-Neukölln genannt, Britz, Buckow, Rudow und die Gropiusstadt.
- Für die öffentlichen Flächen des Hermannplatzes gilt eine eigene Allgemeinverfügung des Bezirksamts Neukölln zur Bekämpfung der Rattenpopulation, mit Fütterungsverbot und Vorgaben zu Abfall und Lebensmitteln.
- Ausschlaggebend ist, in welchem Bezirk das befallene Gebäude liegt, und sonst nichts.
An welche Stelle in Neukölln die Meldung geht
Eine Dienststelle, eine Anschrift, zwei Postleitzahlen. Dazu eine Verfügung, die es so nur hier gibt.
Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nennt als Adressaten das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts. Für ein Objekt in Neukölln ist das das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln, und dort führt die Dienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz) die Sache. Sie sitzt in der Blaschkoallee 32 in 12359 Berlin. Die Amtsseite nennt Telefon (030) 90239-1280, Fax (030) 90239-3743 und die E-Mail-Adresse geshyg@bezirksamt-neukoelln.de, als Sprechstunden Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung, und als Verkehrsanbindung den U-Bahnhof Blaschkoallee der Linie U7 und den Bus 170 an den Haltestellen Riesestr. und U Blaschkoallee.Quelle 16Quelle 1
Ein Brief geht nicht an die Hausanschrift. Die Postanschrift lautet Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz), 12040 Berlin. Die 12040 ist eine Großempfängerleitzahl des Bezirksamts, die 12359 die Leitzahl des Hauses in der Blaschkoallee. Beide Angaben stehen so auf der Amtsseite.Quelle 1
Was diese Dienststelle bearbeitet, beschreibt sie selbst: Beratung über Schädlinge wie Bettwanzen und Mäuse im Wohnbereich sowie Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Rattenbefall, bei Schaben, Fliegen und Pharaoameisen in Gemeinschaftseinrichtungen und beim Eichenprozessionsspinner im öffentlichen Raum. Im Gesundheitsamt Neukölln ist sie dem Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin zugeordnet, den das Amt mit Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Schutz vor umweltbezogenen Gesundheitsrisiken umschreibt. Eine Kita oder ein Heim in Neukölln landet mit der Meldung also bei der Stelle, die die Einrichtung ohnehin überwacht.Quelle 1Quelle 4
- 01Adresse dem Bezirk zuordnenLiegt das befallene Objekt in Nord-Neukölln, Britz, Buckow, Rudow oder der Gropiusstadt, ist das Bezirksamt Neukölln zuständig. Die fünf Ortsteile stehen im nächsten Abschnitt.
- 02Meldung absetzenDas Berliner Serviceportal nennt für die Meldung den Weg schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Für Neukölln führt es dieselbe Stelle wie das Bezirksamt: Blaschkoallee 32, Telefon 030 90239 1280, GesHyg@bezirksamt-neukoelln.de.
- 03Die vier Angaben mitschickenWichtig sind nach dem Serviceportal der Ort der Sichtung, der Grundstückseigentümer, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine fotografische Dokumentation. Als erforderliche Unterlagen führt das Portal ausdrücklich keine.
- 04Fachkraft beauftragenNach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung ist unverzüglich eine Fachkraft zu beauftragen. Das ist eine zweite Pflicht neben der Meldung und wird durch sie nicht erledigt.
- 05Ergebnis schriftlich nachmeldenDas Serviceportal verlangt, dass das Bekämpfungsergebnis dem Gesundheitsamt schriftlich gemeldet wird. In Neukölln geht das an dieselbe Dienststelle, an die auch die erste Meldung ging.
Eine Sache gibt es in dieser Form nur in Neukölln: eine laufende Allgemeinverfügung zu Ratten für eine benannte Fläche. Das Bezirksamt Neukölln hat sie am 14.08.2026 bekanntgemacht, sie gilt seit demselben Tag und tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Ihr Anwendungsbereich sind die öffentlichen Flächen des Hermannplatzes, 10967 Berlin, und unmittelbar angrenzende Flächen. Angeordnet sind vier Dinge: kein Füttern wildlebender oder verwilderter Tiere, sofern das Futter nicht für Ratten unerreichbar ausgelegt wird; Haustiere nur so füttern, dass Ratten weder an die Futterstelle noch an herabfallendes Futter kommen, und Reste unverzüglich beseitigen; Abfälle unverzüglich und regelmäßig für Ratten unzugänglich beseitigen, in der Regel in geeigneten Behältnissen; Lebensmittel so lagern, dass Ratten keinen Zugang haben. Als Grund nennt das Bezirksamt einen starken Rattenbefall auf dem Hermannplatz mit zahlreichen gesichteten Tieren und Rattenlöchern sowie zahlreichen Meldungen von Anwohnenden. Ein Verstoß kann nach Paragraf 73 Absatz 1a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.Quelle 2
Zwei Stellen auf den Seiten des Bezirksamts sind stichtagsempfindlich, und wir sagen das lieber, als sie glattzuziehen. Der Anreißer auf der Übersichtsseite Schädlinge nennt für die Allgemeinverfügung noch ein früheres Datum als die Verfügung selbst; maßgeblich ist der Text der Bekanntmachung. Und die Schädlingsbekämpfungsverordnung, die dieselbe Übersichtsseite als PDF zum Herunterladen anbietet, ist dort mit Stand 08-2011 ausgewiesen. Die heute geltende Fassung ist die Verordnung vom 22. April 2026, gültig ab dem 09.05.2026, und nur nach ihr richten sich die Pflichten.Quelle 1Quelle 2Quelle 16
Für die Bekämpfung im Außenbereich verweist das Gesundheitsamt Neukölln auf eine eigene Grundlage, den Ratgeber des Umweltbundesamts zur Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien in der Fassung vom September 2018, und fasst dessen Kernpunkte auf einer eigenen Seite zusammen. Zwei davon betreffen jeden, der im Hof selbst etwas auslegen will: eine offene Auslegung von Ködern ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt, und Antikoagulanzien der zweiten Generation dürfen nur von Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfern sowie anderen sachkundigen Verwendern eingesetzt werden. Vor dem Griff zum Köder ist nach demselben Ratgeber zu prüfen, ob nichtchemische Verfahren wie Fallen ausreichen.Quelle 3
Welche Ortsteile zu Neukölln gehören, und wo die Zuständigkeit wechselt
Fünf Ortsteile, drei Berliner Nachbarn und im Süden eine Landesgrenze.
Örtlich zuständig ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung das Bezirksamt, in dessen Bezirk das befallene Objekt liegt. Nicht der Wohnort des Eigentümers, nicht der Sitz der Hausverwaltung, nicht der Sitz der beauftragten Fachkraft. Für ein Haus in Rudow ist deshalb das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln zuständig, auch wenn die Verwaltung in einem anderen Bezirk sitzt. Das Bezirksamt Neukölln führt fünf Ortsteile und weist für jeden die Gebietsfläche aus.Quelle 16Quelle 5Quelle 6
- Neukölln, vom Bezirksamt auch Nord-Neukölln genannt. 1.170 Hektar.
- Britz. 1.239 Hektar.
- Buckow. 635 Hektar.
- Rudow. 1.181 Hektar.
- Gropiusstadt. 268 Hektar. Das Bezirksamt merkt zu diesem Ortsteil an, dass er sich aus den Gemarkungen Buckow und Rudow zusammensetzt. Für die Zuständigkeit ändert das nichts: alle fünf Ortsteile gehören zum Bezirk Neukölln.
An der Bezirksgrenze wechselt die Zuständigkeit, und dem Haus ist das nicht anzusehen. Aus den Geometrien des amtlichen Datensatzes der Berliner Bezirksgrenzen haben wir abgeglichen, dass Neukölln genau drei Berliner Nachbarn hat. Liegt das befallene Objekt jenseits der Linie, ist das dortige Bezirksamt zuständig und nicht dieses.Quelle 8
- Friedrichshain-Kreuzberg, im Norden. Die kürzeste der drei Grenzen und die einzige mitten im dicht bebauten Innenstadtgürtel. Für ein Objekt jenseits davon ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg zuständig, und der Meldeweg dorthin steht auf unserer Seite zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
- Tempelhof-Schöneberg, im Westen. Sie zieht sich über die ganze Länge des Bezirks von Nord-Neukölln bis nach Buckow. Jenseits davon ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zuständig, dessen Meldeweg auf unserer Seite zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg steht.
- Treptow-Köpenick, im Osten. Die längste der drei Grenzen. Jenseits davon ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick zuständig, und der Meldeweg dorthin steht auf unserer Seite zum Bezirk Treptow-Köpenick.
Im Süden ist die Bezirksgrenze zugleich die Landesgrenze. Jenseits davon liegt Brandenburg, und dort gilt die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nicht mehr. Wer für ein Grundstück südlich der Linie eine Meldung absetzen will, ist beim Bezirksamt Neukölln an der falschen Stelle, auch wenn die nächste Straßenecke noch zu Rudow gehört. Ein vierter Berliner Nachbar existiert nicht: mehr als diese drei Bezirke berührt Neukölln nach dem amtlichen Datensatz nicht.Quelle 8Quelle 16
Wo die Grenze im Straßenraum genau verläuft und welche Hausnummer auf welcher Seite liegt, sagt der Datensatz der Bezirksgrenzen nicht, und wir behaupten es hier nicht. Im Zweifelsfall klärt das eine kurze Nachfrage bei einer der beiden Dienststellen, und zwar bevor die Meldung geschrieben ist.Quelle 8
Was in Neukölln statistisch anders ist
Drei Befunde aus amtlichen Quellen. Sie erklären keinen einzelnen Befall, sie erklären, warum eine Anfrage aus Nord-Neukölln anders aussieht als eine aus Rudow.
Neukölln zählte zum 31. Dezember 2025 rund 331.623 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung, auf 44,93 Quadratkilometern Fläche zum Stand 31. Dezember 2024, rechnerisch also etwa 7.380 je Quadratkilometer. Bei den Nutzungsarten sticht ein Wert heraus: 80,2 Prozent der Bodenfläche sind Siedlungsfläche, der höchste Siedlungsanteil aller zwölf Bezirke. Auf Verkehr entfallen 17,0 Prozent, auf Gewässer 1,9 Prozent und auf Vegetation 1,0 Prozent.Quelle 9Quelle 10
Baulich stehen in diesem Bezirk drei Welten nebeneinander. Der nördliche Ortsteil ist gründerzeitlich geprägt und dicht bebaut. In Britz liegt die Hufeisensiedlung von 1925 bis 1930, eine der sechs Siedlungen der Berliner Moderne auf der Welterbeliste, mit Zeilenbau und Mietergärten. Die Gropiusstadt ordnet der Umweltatlas dem Flächentyp Großsiedlung und Punkthochhäuser zu; auf die Bauperiode 1961 bis 1980 entfallen im Alt-Bezirk Neukölln 28,3 Prozent des Wohngebäudebestands. Buckow und Rudow sind Ein- und Zweifamilienhausgebiete mit Gärten.Quelle 11Quelle 12Quelle 15
Bei den Freiflächen und beim Wasser zeigen die amtlichen Erhebungen dasselbe Nebeneinander. Der Umweltatlas zählt 400 Hektar Kleingartenanlagen, den dritthöchsten Wert Berlins, dazu 111 Hektar Friedhof. Die Flächenerhebung des Amts für Statistik führt 40 Hektar Landwirtschaft, während der Wald dort mit 2 Hektar praktisch nicht vorkommt. Von ihren 86 Hektar Gewässer entfallen 55 Hektar auf Kanäle, also den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Teltowkanal, und 5 Hektar auf Hafenbecken. Auch die Entwässerung ist nicht einheitlich: Teile von Neukölln hängen an der Mischwasserkanalisation, die Außenbereiche am Trennsystem.Quelle 13Quelle 10Quelle 14
Zwei Einschränkungen zu diesen Zahlen. Erstens stammen sie aus zwei Erhebungen mit eigenen Nutzungsschlüsseln und eigenen Stichtagen, der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung und dem Umweltatlas. Welche Zahl aus welcher Erhebung kommt, steht oben jeweils dabei; ineinander umrechnen oder addieren lassen sie sich nicht. Zweitens sagen sie nichts darüber, wo im Bezirk mehr oder weniger Befall auftritt. Warum sich ein Schabenbefall in einem Haus nur schwer einer einzelnen Wohnung zuordnen lässt, steht mit Beleg auf unserer Seite zu Kakerlaken und Schaben.Quelle 10Quelle 13
Was Neukölln zum Abschluss sehen will
Die erste Meldung ist der Anfang des Vorgangs, nicht sein Ende.
Beginn und Abschluss der Bekämpfung gehen in Neukölln an dieselbe Stelle wie die erste Meldung, also an die Blaschkoallee 32 oder an geshyg@bezirksamt-neukoelln.de. Für den Abschluss schreibt das Serviceportal die Form vor: das Bekämpfungsergebnis muss dem Gesundheitsamt schriftlich gemeldet werden. Ein Anruf reicht dafür also nicht, obwohl er für die erste Meldung genügt. Ein eigenes Abschlussformular des Bezirksamts Neukölln war am 18.08.2026 auf den Seiten des Amtes nicht auffindbar; was es gibt, ist der berlinweite Vordruck des Serviceportals. Für die Meldung selbst verlangt das Portal ausdrücklich keine Unterlagen, es nennt nur die vier Angaben aus dem ersten Abschnitt.Quelle 7Quelle 1
Der Rest ist in ganz Berlin gleich. Nach Paragraf 5 Absatz 3 der Verordnung gehört zum Abschluss eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich der B-Nummer und über das Ergebnis. Ohne diese Bescheinigung ist der Vorgang gegenüber dem Bezirksamt nicht abgeschlossen. Was darin stehen muss und was passiert, wenn sie ausbleibt, steht auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 16
Was das Landesrecht verlangt
Diese Verordnung ist Landesrecht. Sie gilt in Neukölln wie in Spandau, und deshalb steht sie hier unverändert.
Die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ist Berliner Landesrecht. Sie gilt in Neukölln so wie in jedem anderen Bezirk, und wir formulieren sie deshalb hier nicht eigens um. Ein Rattenbefall ist nach Paragraf 5 Absatz 1 unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Für Pharaoameisen, synanthrope Schaben und synanthrope Fliegen gilt dasselbe nach Paragraf 9 nur in besonders gefährdeten Einrichtungen. Mäuse, Bettwanzen, Motten und Fischchen stehen nicht in Paragraf 1 und lösen aus dieser Verordnung keine Pflicht aus. Wer den Wortlaut und die Bußgeldfolgen nachlesen will, findet beides auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin und auf der Rattenseite.Quelle 16Quelle 17
Wie wir nach Neukölln kommen
Wir kommen nach Neukölln. Eine Niederlassung im Bezirk haben wir nicht, die Anfahrt geht von unserer Anschrift in Berlin aus. Wir fahren nach Nord-Neukölln genauso wie nach Britz, Buckow, Rudow oder in die Gropiusstadt, und wir bekämpfen dort dieselben Tiere wie im Rest der Stadt. Was wir vorher wissen sollten: die Adresse, das Tier, wo Sie es gesehen haben, und ob es um eine einzelne Wohnung, um mehrere Wohnungen in einem Strang, um einen Garten oder um einen Betrieb geht.
Sagen Sie am Telefon die Adresse und was Sie gesehen haben. Ob überhaupt eine Meldepflicht besteht, klärt sich im selben Gespräch.
Fragen und Antworten
Wo melde ich einen Rattenbefall in Neukölln?
Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln, Dienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Blaschkoallee 32, 12359 Berlin. Die Amtsseite nennt Telefon (030) 90239-1280 und die E-Mail-Adresse geshyg@bezirksamt-neukoelln.de. Das Berliner Serviceportal nennt als Wege schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Grundlage ist Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung.
Welches Gesundheitsamt ist für die Gropiusstadt zuständig?
Die Gropiusstadt ist einer der fünf Ortsteile des Bezirks Neukölln, mit 268 Hektar der kleinste davon. Zuständig ist deshalb das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln in der Blaschkoallee 32. Das Bezirksamt merkt an, dass sich der Ortsteil aus den Gemarkungen Buckow und Rudow zusammensetzt. Für die Zuständigkeit spielt das keine Rolle, alle drei liegen in Neukölln.
Gilt am Hermannplatz etwas Besonderes wegen der Ratten?
Ja. Das Bezirksamt Neukölln hat am 14.08.2026 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Rattenpopulation auf dem Hermannplatz bekanntgemacht. Sie gilt für die öffentlichen Flächen des Hermannplatzes und unmittelbar angrenzende Flächen und tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Untersagt ist das Füttern wildlebender oder verwilderter Tiere, sofern das Futter nicht für Ratten unerreichbar ausgelegt wird; Abfälle sind unverzüglich rattensicher zu beseitigen und Lebensmittel entsprechend zu lagern. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Wann ist das Gesundheitsamt Neukölln für Schädlingsmeldungen erreichbar?
Die Amtsseite der Dienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz nennt als Sprechstunden Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung. Eine schriftliche Meldung oder eine E-Mail an geshyg@bezirksamt-neukoelln.de ist an diese Zeiten nicht gebunden.
Mein Haus steht in Britz, die Hausverwaltung sitzt in einem anderen Bezirk. Wo melde ich?
In Neukölln, denn Britz ist einer der fünf Neuköllner Ortsteile. Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung stellt auf das örtlich zuständige Bezirksamt ab, und örtlich zuständig ist der Bezirk, in dem das Grundstück oder Gebäude steht. Der Sitz des Eigentümers, der Hausverwaltung oder der beauftragten Fachkraft ändert daran nichts.
Mein Grundstück liegt an der Grenze zu Treptow-Köpenick. Welches Amt ist zuständig?
Das Amt des Bezirks, in dem das befallene Objekt liegt. Liegt es auf der Neuköllner Seite, ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln in der Blaschkoallee 32 zuständig, sonst das Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick. Nach dem amtlichen Datensatz der Bezirksgrenzen hat Neukölln drei Berliner Nachbarn: Friedrichshain-Kreuzberg im Norden, Tempelhof-Schöneberg im Westen und Treptow-Köpenick im Osten. Im Süden grenzt der Bezirk an Brandenburg, dort gilt die Berliner Verordnung nicht.
Gibt es in Neukölln ein Onlineformular für die Meldung?
Uns ist keines bekannt. Am 18.08.2026 war auf der Schädlingsseite des Gesundheitsamts Neukölln kein bezirklicher Online-Dienst und kein eigenes Bezirksformular hinterlegt. Das Berliner Serviceportal stellt einen berlinweiten Vordruck bereit und nennt als Wege schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Was die Schädlingsseite des Amtes bereitstellt, sind Merkblätter und eine PDF-Fassung der Schädlingsbekämpfungsverordnung, die dort mit Stand 08-2011 ausgewiesen ist.
Kostet die Meldung beim Bezirksamt Neukölln etwas?
Das Berliner Serviceportal bezeichnet die Meldung eines Schädlingsbefalls als gebührenfrei. Davon zu trennen sind die Kosten der Bekämpfung selbst, die nach derselben Quelle die im Gesetz genannte pflichtige Person trägt. Auf öffentlichem Grund übernimmt nach dem Portal das Bezirksamt die Bekämpfung, auf einem Privatgrundstück muss der Eigentümer sie beauftragen.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Hygiene und Umweltmedizin, SchädlingeDienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz), Blaschkoallee 32, 12359 Berlin, Postanschrift 12040 Berlin, Telefon +49 30 90239-1280, Fax +49 30 90239-3743, geshyg@bezirksamt-neukoelln.de, Sprechstunden, Verkehrsanbindung U7 und Bus 170, Aufgabenbeschreibung, PDF der Schädlingsbekämpfungsverordnung mit Stand 08-2011
- Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Allgemeinverfügung RattenBekanntmachung vom 14.08.2026, Anwendungsbereich öffentliche Flächen des Hermannplatzes und unmittelbar angrenzende Flächen, Anordnungen I bis IV, Bußgeldrahmen nach Paragraf 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 8 SchädlBekV, Begründung mit festgestelltem Rattenbefall, Außerkrafttreten mit Ablauf des 30.06.2027
- Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Informationen zur Bekämpfung von Ratten im AußenbereichVerweis auf den Ratgeber des Umweltbundesamts zur Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern mit Antikoagulanzien, Fassung September 2018, Verbot der offenen Köderauslegung ohne Köderstationen, Sachkundeanforderung für Antikoagulanzien der zweiten Generation, Vorrang nichtchemischer Verfahren
- Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Übersicht der FachbereicheFachbereich Hygiene und Umweltmedizin mit der Aufgabenbeschreibung Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Schutz vor umweltbezogenen Gesundheitsrisiken, Anschrift Blaschkoallee 32, Postanschrift 12040 Berlin
- Bezirksamt Neukölln, Über den Bezirk, Ortsteile von NeuköllnDer Bezirk Neukölln besteht aus den Ortsteilen Neukölln (Nord-Neukölln), Britz, Buckow, Rudow und der Gropiusstadt
- Bezirksamt Neukölln, Über den Bezirk, Gebietsflächen in NeuköllnGesamtfläche 4.493 Hektar, Ortsteilflächen Neukölln 1.170, Britz 1.239, Buckow 635, Rudow 1.181 und Gropiusstadt 268 Hektar, Anmerkung zur Zusammensetzung der Gropiusstadt aus den Gemarkungen Buckow und Rudow
- Serviceportal Berlin, Dienstleistung Schädlingsbefall meldenMeldung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch, gebührenfrei, keine erforderlichen Unterlagen, relevante Angaben, schriftliche Meldung des Bekämpfungsergebnisses, Vordruck, zuständige Stelle Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
- Amtliche Bezirksgrenzen Berlins, Datensatz ALKIS Berlin Bezirke, Bereitstellung als GeoJSON über die Open-Data-Infrastruktur des Landes BerlinAus den Geometrien abgeglichen: Neukölln grenzt an genau drei Berliner Bezirke, Friedrichshain-Kreuzberg im Norden, Tempelhof-Schöneberg im Westen und Treptow-Köpenick im Osten. Die übrige Grenze im Süden trennt den Bezirk von keinem weiteren Berliner Bezirk und ist damit die Landesgrenze. Ausgewertet am 18.08.2026, weil der WFS des Geoportals unter gdi.berlin.de an diesem Tag wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar war
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25, Einwohnerregisterstatistik BerlinStichtag 31.12.2025, Tabelle 11, Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung nach Bezirken
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9, Bezirksfläche Neukölln 44,93 Quadratkilometer und Anteile der Nutzungsarten
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung, Anteil der Bauperiode 1961 bis 1980 am Wohngebäudebestand im Alt-Bezirk Neukölln
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, Flächentyp 9 Großsiedlung und Punkthochhäuser
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Flächennutzung, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung mit Tabelle 3, Stand 31.12.2020, Kleingärten, Friedhof, Landwirtschaft, Wald und Gewässer nach Bezirken
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Misch- und Trennsystem im Stadtgebiet
- Landesdenkmalamt Berlin, Welterbe Siedlungen der Berliner ModerneHufeisensiedlung Britz, 1925 bis 1930, eine der sechs Siedlungen der Berliner Moderne
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5, 6, 8, 9 und 15
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 17Absatz 2 und Absatz 5, Anordnungsbefugnis und Ermächtigung der Länder zur Verordnung über Gesundheitsschädlinge
Passt dazu
