Kammerjäger in Tempelhof: Feldrand, Gewerbehöfe und die Blöcke der Zwischenkriegszeit
Tempelhof liegt zwischen der freien Fläche des ehemaligen Flughafens im Norden und dem Teltowkanal mit dem Tempelhofer Hafen im Süden, dazwischen der Tempelhofer Damm als Achse, Gewerbehöfe und Wohnanlagen aus der Zeit zwischen den Kriegen. Diese Seite erklärt, was diese drei Lagen für Ratten, Mäuse und Wespen bedeuten, welche Pflicht an welchem Fund hängt und wohin eine Meldung geht.
Das Wichtigste zuerst
- Tempelhof gehört zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Rattenmeldungen nimmt Hygiene und Umweltmedizin entgegen, Rathausstraße 27, 12105 Berlin, hygiene@ba-ts.berlin.de.
- Ein Rattenbefall ist unverzüglich zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Auf öffentlichem Grund führt das Bezirksamt die Bekämpfung durch, auf privatem trägt der Eigentümer die Kosten.
- Über das Tempelhofer Feld verläuft die Bezirksgrenze zu Neukölln. Am Feldrand entscheidet die Seite, welches Gesundheitsamt zuständig ist.
- Für Mäuse besteht keine Meldepflicht. Die Berliner Verordnung führt bei den Nagetieren nur Haus- und Wanderratten auf.
- Wie viele Befälle es in Tempelhof gibt, veröffentlicht niemand, und wir behaupten es nicht. Diese Seite begründet ihre Schwerpunkte über Fläche, Hof und Bauteil, nicht über Zahlen, die es nicht gibt.
Ein Ortsteil zwischen Feld und Kanal
Drei Lagen, die man vor Ort sofort sieht, und zwei belegte Befunde dahinter.
Wer Tempelhof von Norden nach Süden durchquert, läuft vom Rand des Tempelhofer Felds über Alt-Tempelhof bis an den Teltowkanal mit dem Tempelhofer Hafen. Der Tempelhofer Damm ist die Achse dazwischen, mit dem S- und U-Bahnhof Tempelhof als Knoten. Westlich und südlich des Felds liegen die Wohnanlagen, die in den Jahren zwischen den Kriegen entstanden sind: Blöcke und Zeilen mit Höfen, Vorgärten und Rollläden, keine Gründerzeit. Dazu kommen die Gewerbehöfe, in denen sich mehrere Betriebe ein Grundstück, eine Zufahrt und einen Tonnenplatz teilen. Bis zur Bezirksreform 2001 war Tempelhof ein eigenständiger Bezirk mit den Ortsteilen Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade, seither ist es einer von sechs Ortsteilen von Tempelhof-Schöneberg.Quelle 3Quelle 2
Der erste belegte Befund ist das Alter der Häuser. Der Umweltatlas weist für den Altbezirk Tempelhof gut ein Viertel der Wohngebäude als bis 1920 errichtet aus. Das ist ein Wert für den ganzen Altbezirk, also einschließlich Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade, und keine ortsteilgenaue Zahl, deshalb steht er hier auch so. Er sagt trotzdem etwas: rund drei Viertel des Bestands sind jünger als die Gründerzeit, und das passt zu dem, was am Feldrand steht. Für die Suche nach einem Befall heißt das andere Bauteile als im Gründerzeitblock: Rollladenkästen und Holzverschalungen statt hundertjähriger Dielenböden, Höfe mit Grün statt gepflasterter Hinterhöfe.Quelle 6Quelle 3
Der zweite Befund liegt unter der Straße. Nach dem Umweltatlas entwässern Teile von Tempelhof nördlich der Stadtautobahn in den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Landwehrkanal, die Außenbereiche des Bezirks sind im Trennsystem erschlossen. Warum das für genau eines der drei Tiere auf dieser Seite eine Rolle spielt, steht im nächsten Abschnitt.Quelle 7
Das sind Ausgangslagen und keine Befallszahlen. Wie viele Meldungen aus Tempelhof beim Gesundheitsamt eingehen, veröffentlicht weder das Bezirksamt noch das Amt für Statistik, und wir rechnen aus Gebäudealter und Flächen keine Häufigkeit aus. Was sich aus der Bauform ableiten lässt, ist nicht das Ob, sondern das Wo: an welchen Stellen eine Suche ansetzt und welche Pflicht an welchem Fund hängt.
Ratten am Feldrand: wessen Grund, wessen Auftrag
Die Pflicht ist überall in Berlin dieselbe. Am Rand einer großen öffentlichen Fläche entscheidet zusätzlich die Grundstücksgrenze, wer handelt.
Zuerst die Pflicht, denn sie gilt in Tempelhof unverkürzt: ein Rattenbefall ist nach Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Beides nebeneinander, nicht nacheinander. Wen die Pflicht trifft und was sie im Einzelnen verlangt, steht auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin, das Tier selbst auf der Seite zu Ratten.Quelle 15
Am Feldrand kommt eine Linie dazu, die es so nur hier gibt: die zwischen öffentlichem und privatem Grund. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung hält fest, dass auf privatem Grund der Eigentümer die Kosten der Bekämpfung trägt, auf öffentlichem Grund führt das Bezirksamt sie durch. Eine Sichtung auf der freien Fläche ist damit kein Auftrag, den Sie vergeben müssen, sondern einer für das Amt. Sobald dieselben Tiere im eigenen Hof, im Keller oder am Tonnenplatz auftauchen, liegt der Vorgang wieder beim Grundstück: melden, Fachkraft beauftragen, und am Ende die Bescheinigung an das Amt.Quelle 5Quelle 15
Die zweite Linie läuft mitten über das Feld. Das Bezirksregionenprofil Tempelhof Nord beschreibt die Bezirksgrenze entlang des Columbiadamms an den Bezirk Neukölln und setzt sie danach quer über das Tempelhofer Feld fort, im Norden verläuft sie entlang der Dudenstraße an Friedrichshain-Kreuzberg. Für ein Objekt auf der Neuköllner Seite ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln zuständig, für die Tempelhofer Seite die Dienststelle in der Rathausstraße. Wer am Rand wohnt und unsicher ist, klärt die Zuordnung vor der Meldung.Quelle 4
Und die Wege ins Haus? Das Umweltbundesamt beschreibt für die Wanderratte, dass Populationen häufig zwischen dem Lebensraum Kanal und oberirdischen Bereichen wechseln und dass die Tiere über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse in Gebäude eindringen, in Altbauten auch bis in die Wohnungen. Dieselbe Quelle stellt klar, dass das Kanalsystem nicht ihr hauptsächlicher Lebensraum ist. Tempelhof entwässert dabei nicht einheitlich: die dichten Lagen an der Ringbahn im Mischsystem, die südlichen Teile im Trennsystem. Unsere Einordnung, als solche gekennzeichnet: das Kanalargument trägt hier nur im Norden — gesucht wird in jedem Fall auch oberirdisch, am Kellerfenster, am Tonnenplatz und an dem, was im Hof liegt.Quelle 8Quelle 7
Mäuse im Gewerbehof: Befund vor Köder
Keine Meldepflicht, dafür eine Nachweisfrage. Wer im Hof arbeitet, dokumentiert zuerst.
Der Gewerbehof ist als Bauform ein eigener Fall: mehrere Betriebe teilen sich ein Grundstück, eine Zufahrt, Rampen, Lagerräume und den Tonnenplatz. Was angeliefert wird, steht auf Paletten im Hof, bevor es ins Lager geht, und was ein Betrieb an Vorräten hält, liegt Wand an Wand mit dem Nachbarn. Ein Befall lässt sich in so einer Anlage selten einer einzelnen Einheit zuordnen, und die Frage, wer handelt, stellt sich vor der Frage, womit. Das ist unsere Einordnung aus der Bauform, keine Häufigkeitsaussage.
Rechtlich ist die Maus der leise Fall. Für Mäuse besteht in Berlin keine Meldepflicht: die Schädlingsbekämpfungsverordnung führt bei den Nagetieren ausschließlich Haus- und Wanderratten auf, die Hausmaus fehlt in Paragraf 1. Bekämpft werden darf sie trotzdem: nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sind alle heimischen Säugetierarten besonders geschützt, soweit sie dort nicht einzeln ausgenommen sind, und ausgenommen sind unter anderem Hausmaus, Wanderratte und Hausratte.Quelle 15Quelle 13Quelle 10
Die Hürde liegt woanders: beim Nachweis. Das Umweltbundesamt versteht unter Befall nicht länger als vier Wochen zurückliegende Anzeichen, also frische Kot- und Fraßspuren, Trittsiegel, Schmierspuren, und ohne festgestellten Befall darf kein Rodentizid ausgebracht werden. Ein Dauerköder im Hof, nur zur Sicherheit, ist damit keine Vorsorge, sondern ein Verstoß gegen die gute fachliche Anwendung. Für Betriebe heißt das: erst der Befund, dann die Maßnahme, und beides so dokumentiert, dass eine Kontrolle es nachlesen kann. Was Lebensmittelbetriebe darüber hinaus vorhalten, steht auf unserer Seite zu Gewerbe und Gastronomie, das Tier selbst auf der Seite zu Mäusen.Quelle 10Quelle 9
Steht im Hof keine Maus, sondern eine Ratte, kippt die Rechtslage vollständig: dann greifen Meldepflicht und Beauftragungspflicht aus Paragraf 5, und der Vorgang läuft über das Gesundheitsamt. Die Artfrage ist im Gewerbehof deshalb keine Formalie, sondern die Weiche für alles Weitere.Quelle 15
Sagen Sie am Telefon, was für Spuren Sie gefunden haben und ob der Hof von mehreren Betrieben genutzt wird. Danach ist klar, ob die Sache ein Meldefall ist und wie der Befund festgehalten gehört.
Wespen an Rollladenkasten und Böschung
Keine Meldepflicht, dafür Verbote. Die Bauteile der Zwischenkriegsbauten sind genau die aus der Nistplatzliste.
Das Umweltbundesamt zählt auf, wo Wespenköniginnen im Siedlungsbereich ihre Nester anlegen: Vogelnistkästen, Schuppen, Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen, Rollladenkästen und Nischen auf Dachböden, dazu Erdhöhlen. Die Wohnanlagen der Zwischenkriegszeit haben von diesen Bauteilen viele: Rollläden gehören zum Bestand, Holzverschalungen an Loggien ebenso, und wo Vorgärten, Höfe mit Grün und Böschungen an das Haus grenzen, steht mit der Erdhöhle auch der Boden auf der Liste. Deshalb beginnt die Wespenfrage hier mit einem Blick auf das Gebäude und das Gelände davor, nicht mit einem Mittel.Quelle 11
Die rechtliche Sortierung ist dieselbe wie überall in Berlin, und sie steht ausführlich auf unserer Seite zu Wespen und Hornissen. Kurz: das Umweltbundesamt führt Wespen und Hornissen nicht als Schädlinge, sondern als Bestäuber und Jäger anderer Insekten. Die Hornisse ist nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest darf nicht zerstört werden. Die Deutsche und die Gemeine Wespe stehen nicht in dieser Anlage, für sie gilt der allgemeine Schutz aus Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz: keine Tötung ohne vernünftigen Grund. Eine Meldepflicht wie bei Ratten gibt es nicht.Quelle 11Quelle 12Quelle 14Quelle 15
Für uns heißt das eine feste Reihenfolge: bestimmen, dann entscheiden. Nach dem Umweltbundesamt ist die fehlende Bestimmung der häufigste Grund für zerstörte Nester geschützter Arten, und was in einem Rollladenkasten summt, kann auch ein Hummelnest sein, das nach Anlage 1 denselben besonderen Schutz genießt wie die Hornisse. Bei einer geschützten Art nennen wir Ihnen den Weg über Beratung und Umsiedlung, statt einen Termin zu verkaufen. Bei einer nicht geschützten Art entfernen wir das Nest dort, wo es sitzt, auch im Kasten oder unter der Verschalung.Quelle 11Quelle 12
Wohin eine Meldung aus Tempelhof geht
Kurz gehalten, denn den vollständigen Weg trägt die Bezirksseite.
Zuständig für ein Objekt in Tempelhof ist Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, Rathausstraße 27, 12105 Berlin, mit der abweichenden Postanschrift Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin. Telefon (030) 90277-7353, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de, Sprechzeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr, telefonisch und persönlich. Dieselbe Stelle ist für alle sechs Ortsteile des Bezirks zuständig, Tempelhof hat kein eigenes Amt. Die Wege der Meldung, die Angaben, die hineingehören, und die Straßen, an denen die Zuständigkeit an die Nachbarbezirke übergeht, stehen auf der Seite zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg; welches der zwölf Ämter für eine andere Adresse gilt, in der Übersicht der Bezirksämter.Quelle 1Quelle 5Quelle 2
| Tier | Pflicht in der Privatwohnung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ratten | Unverzüglich melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen | Paragraf 5 Absatz 1 SchädlBekV |
| Mäuse | Keine Meldepflicht. Bekämpfbar ist die Hausmaus, und ohne festgestellten Befall darf kein Rodentizid liegen | Paragraf 1 SchädlBekV, Anlage 1 BArtSchV |
| Wespen und Hornissen | Keine Meldepflicht. Hornisse besonders geschützt, für Wespen gilt der allgemeine Schutz | Anlage 1 BArtSchV, Paragraf 39 BNatSchG |
Wie wir nach Tempelhof kommen
Der einzige Abschnitt auf dieser Seite, in dem es um uns geht.
Wir kommen nach Tempelhof gefahren. Eine Niederlassung im Ortsteil haben wir nicht, kein Büro am Tempelhofer Damm und keinen Stützpunkt am Hafen. Unser Betrieb sitzt an einer Anschrift in Berlin, und von dort fahren wir an den Feldrand so gut wie in die Siedlungsstraßen oder in den Gewerbehof. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer. In einem Hof, den sich mehrere Parteien oder Betriebe teilen, ist das kein Beiwerk, sondern für manche der Grund, überhaupt anzurufen.
Vor Ort wird zuerst gesucht und dann behandelt, und der Preis für den Einsatz wird genannt, bevor wir anfangen. Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Ein Betrieb, der ihn nicht zeigen will, ist der falsche. Bei Ratten stellen wir am Ende die Bescheinigung aus, die das Bezirksamt für die Abschlussmeldung sehen will. Was den Aufwand treibt, steht auf unserer Seite Was den Preis bestimmt.Quelle 15
Sagen Sie am Telefon, was Sie gesehen haben und wo: im Hof, im Keller, am Rollladenkasten oder am Feldrand. Danach ist klar, welche Pflicht greift und was der nächste Schritt ist.
Fragen und Antworten
Wo melde ich einen Rattenbefall in Tempelhof?
Bei Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, Rathausstraße 27, 12105 Berlin, Postanschrift Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin. Telefon (030) 90277-7353, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung nennt als Wege Brief, E-Mail und Telefon, die Meldung ist gebührenfrei.
Ich habe auf dem Tempelhofer Feld eine Ratte gesehen. Wer bekämpft dort?
Auf öffentlichem Grund führt das Bezirksamt die Bekämpfung durch, Sie müssen dort keine Fachkraft beauftragen. Zu beachten ist die Grenze: das Bezirksregionenprofil Tempelhof Nord beschreibt die Bezirksgrenze zu Neukölln entlang des Columbiadamms und quer über das Tempelhofer Feld. Je nach Seite ist das Gesundheitsamt von Tempelhof-Schöneberg oder das von Neukölln der richtige Adressat. Anders liegt es, sobald die Tiere auf Ihrem Grundstück auftauchen: dann gelten Meldepflicht und Beauftragungspflicht.
Gilt für Tempelhof ein anderes Amt als für Mariendorf oder Lichtenrade?
Nein. Tempelhof war bis zur Bezirksreform 2001 ein eigenständiger Bezirk mit den Ortsteilen Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade, daher stammt die Verwechslung. Heute ist Tempelhof einer von sechs Ortsteilen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, und für alle sechs ist dieselbe Dienststelle in der Rathausstraße 27 zuständig.
Muss ich Mäuse in meinem Betrieb in Tempelhof melden?
Nein. Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung führt bei den Nagetieren nur Haus- und Wanderratten auf, die Hausmaus steht nicht in Paragraf 1, eine Melde- oder Beauftragungspflicht besteht deshalb nicht. Handeln sollten Sie trotzdem in der richtigen Reihenfolge: das Umweltbundesamt lässt ein Rodentizid nur bei festgestelltem Befall zu, also bei frischen Spuren, die nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Erst der Befund, dann die Maßnahme, und beides dokumentiert.
Darf ich das Wespennest im Rollladenkasten selbst entfernen?
Erst muss die Art feststehen. Die Hornisse ist nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest darf nicht zerstört werden, und auch ein Hummelnest im Kasten genießt diesen Schutz. Für die Deutsche und die Gemeine Wespe gilt der allgemeine Schutz aus Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz: keine Tötung ohne vernünftigen Grund. Nach dem Umweltbundesamt ist die fehlende Bestimmung der häufigste Grund für zerstörte Nester geschützter Arten. Eine Meldepflicht besteht bei Wespen nicht.
Im Gewerbehof teilen sich mehrere Firmen den Hof. Wer meldet eine Ratte?
Die Meldepflicht aus Paragraf 5 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung trifft die verantwortliche Person des Grundstücks, nicht den einzelnen Mieter einer Halle. Zu den Angaben, die die Dienstleistungsbeschreibung des Landes für die Meldung nennt, gehören der Ort der Sichtung und der Eigentümer des Grundstücks. Praktisch heißt das: der Fund geht an Eigentümer oder Verwaltung, und die Meldung an das Gesundheitsamt läuft über das Grundstück, nicht über die einzelne Einheit.
Sieht man Ihrem Fahrzeug an, warum es vor dem Haus steht?
Nein. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer. In einem Hof mit mehreren Parteien oder Betrieben ist das für viele der wichtigste Punkt neben der Sache selbst.
Was kostet ein Einsatz in Tempelhof?
Eine Zahl, die ohne Besichtigung genannt wird, wäre geraten, und deshalb nennen wir hier keine. Was eine Schädlingsbekämpfung kostet, hängt an Befall, Fläche, Zugang und der Anzahl der Termine. Wir sehen uns den Befall an und nennen den Preis, bevor wir anfangen. Ein Festpreis am Telefon, ohne dass jemand den Befall gesehen hat, ist dagegen ein Warnzeichen.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Rathausstraße 27, 12105 Berlin, Telefon (030) 90277-7353, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr telefonisch und persönlich, Aufgaben einschließlich Beratung bei Schädlingsbefall und Meldung von Schädlingsbefall
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Über den Bezirk, Ortsteile in Tempelhof-SchönebergDie sechs Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade; Zusammenlegung zum 01.01.2001
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofTempelhof war bis zur Bezirksreform 2001 ein eigenständiger Bezirk mit den Ortsteilen Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Tempelhof NordAbschnitt Lage: im Norden entlang der Dudenstraße an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, entlang des Columbiadamms an den Bezirk Neukölln, östliche Grenze zum Bezirk Neukölln über das Tempelhofer Feld
- Berliner Dienstleistungsdatenbank, Schädlingsbefall meldenAblauf Meldung per Brief, E-Mail oder telefonisch; Angaben Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation; Gebühren gebührenfrei; Kosten auf privatem Grund beim Eigentümer, auf öffentlichem Grund führt das Bezirksamt die Bekämpfung durch; Standort Tempelhof-Schöneberg mit Rathausstr. 27, 12105 Berlin und Postanschrift Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung und Abbildung 6, Anteil der Wohngebäude bis 1920 nach Altbezirken, Altbezirk Tempelhof gut ein Viertel
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Trennsystem in den Außenbereichen, Entwässerung von Teilen Tempelhofs nördlich der Stadtautobahn in Neuköllner Schifffahrtskanal und Landwehrkanal
- Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteLebensraum, Wechsel zwischen Kanal und oberirdischen Bereichen, Eindringen über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse
- Umweltbundesamt, Ratgeber Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwendenGute fachliche Anwendung für die breite Öffentlichkeit, Stand August 2018. Vorbeugende Maßnahmen; kein Rodentizid ohne festgestellten Befall
- Umweltbundesamt, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien4. Auflage, September 2018. Bekämpfbare Arten nach Anlage 1 BArtSchV, Befallsdefinition
- Umweltbundesamt, Steckbrief Wespen und HornissenAussehen und Vorkommen, Nistplätze im Siedlungsbereich, Schadpotential, Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen
- Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Hymenoptera: Apoidea spp. (Bienen und Hummeln) und Vespa crabro (Hornisse), jeweils Spalte 2
- Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Mammalia spp., alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt, mit Ausnahme unter anderem von Mus musculus, Rattus norvegicus und Rattus rattus
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5, 7 und 9
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