Schloss Glienicke bei Nacht, der klassizistische Bau mit Säulenvorbau und Löwenbrunnen im Laternenlicht.

24/7 Notdienst aktiv

Kammerjäger Zehlendorf

Wir kommen nach Zehlendorf, sehen uns den Befall an und nennen den Preis, bevor wir anfangen. Am Einfamilienhaus mit Garten stellen sich andere Fragen als im Mietsblock: welche, steht auf dieser Seite.

Sachkunde
TRGS 523
Einsatzgebiet
Alle 12 Bezirke
Fahrzeuge
ohne Aufschrift

Sofort-Anfrage

Ihre Anfrage geht sofort bei uns ein — wir melden uns direkt bei Ihnen.

Unverbindlich · Kein Newsletter · Keine Weitergabe · Datenschutz

Schädlingsbekämpfung in Zehlendorf: Einfamilienhaus, Garten, Waldrand

Zehlendorf ist ein Ortsteil aus freistehenden Häusern mit großen Gärten, und genau daran hängen die Fragen, die uns von hier erreichen: das Nest im Rollladenkasten, die Ratte am Kompost, die Maus im Keller. Diese Seite sagt, welche Regel für welches Tier gilt, warum die Artbestimmung am Waldrand keine Formalie ist und an welche Stelle des Bezirksamts eine Rattenmeldung geht.

Das Wichtigste zuerst

  • Zehlendorf gehört zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Rattenmeldungen nimmt dort Hygiene und Umweltmedizin entgegen, Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin, hygiene@ba-sz.berlin.de.
  • Für Wespen und Hornissen gibt es keine Meldepflicht. Die Hornisse ist besonders geschützt: nicht fangen, nicht töten, Nest nicht zerstören.
  • Ratten sind meldepflichtig, auch wenn sie am Kompost auftauchen und nicht im Kanal. Neben der Meldung ist unverzüglich eine Fachkraft zu beauftragen.
  • Am Waldrand entscheidet die Art über die Zulässigkeit: Waldmäuse und Spitzmäuse sind nicht von dem Schutz ausgenommen, der für heimische Säugetiere gilt.
  • Für Mäuse besteht keine Meldepflicht. Die Berliner Verordnung führt bei den Nagetieren nur Haus- und Wanderratten auf.
01Ortsteil

Was in Zehlendorf steht, und warum das die Themen sortiert

Die Bauform bestimmt, welche Bauteile wir absuchen. Über die Häufigkeit eines Befalls sagt sie nichts.

Zehlendorf ist einer der acht Ortsteile des Bezirks Steglitz-Zehlendorf, mit dem Teltower Damm als Mitte und dem S-Bahnhof Zehlendorf als bekanntestem Punkt. Seit dem 17. November 2020 ist der Ortsteil kleiner als davor: durch Beschluss des Bezirksamts wurde aus Teilen von Zehlendorf und Nikolassee der neue Ortsteil Schlachtensee gebildet, der jüngste Berlins. Für eine Schädlingsmeldung ändert diese Linie nichts, beide Ortsteile gehören zu demselben Bezirksamt.Quelle 2Quelle 4

Baulich ist der Ortsteil das Gegenteil der Innenstadt. Der Umweltatlas weist für den Altbezirk Zehlendorf mit rund einem Achtel den geringsten Anteil an Wohngebäuden aus der Zeit bis 1920 aller Altbezirke aus. Prägend sind freistehende Einfamilienhäuser und Villen mit parkartigen Gärten, dazu Siedlungsbau der zwanziger Jahre wie die Waldsiedlung Zehlendorf, die als siebte Siedlung der Berliner Moderne für die Welterbeliste vorgeschlagen ist. Denselben Raum führt der Umweltatlas als Gebiet mit besonders ausgeprägter Verdichtung im Einzelhausgebiet, also Abriss und Teilung großer Gartengrundstücke. Der Bezirk insgesamt zählt nach der Flächenerhebung 2.458 Hektar Wald, viele Zehlendorfer Grundstücke enden deshalb an einer Waldkante statt an einer Brandwand.Quelle 6Quelle 9Quelle 7Quelle 5

Ein dritter Befund liegt unter der Straße: der Bezirk ist durchgehend im Trennsystem kanalisiert, in Randlagen häufig sogar nur mit Schmutzwasserkanal, weil das Regenwasser vor Ort versickert. Den Mischwasserkanal der Innenstadt, in dem Schmutz- und Regenwasser zusammenlaufen, gibt es hier nicht. Warum uns das interessiert, steht im Abschnitt zu den Ratten.Quelle 8

Aus alldem folgt keine Befallszahl. Welche Tiere in Zehlendorf wie oft gemeldet werden, veröffentlicht weder das Bezirksamt noch das Amt für Statistik, und wir erfinden keine. Die Bauform sagt uns nur, wo wir zuerst hinsehen: Dachüberstand, Rollladenkasten, Schuppen, Kompost, Drainage.

02Wespen und Hornissen

Das Nest am Haus: erst die Art, dann die Entscheidung

Keine Meldepflicht, dafür Verbote. Welche gelten, hängt allein daran, wer da baut.

Das Umweltbundesamt zählt auf, wo Wespenköniginnen im Siedlungsbereich ihre Nester anlegen: Vogelnistkästen, Schuppen, Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen, Rollladenkästen und Nischen auf Dachböden, dazu Erdhöhlen. Das ist, Punkt für Punkt, die Ausstattung eines Einfamilienhausgrundstücks. Eine Etagenwohnung hat einen Rollladenkasten, ein Haus mit Garten hat alle sechs Möglichkeiten. Deshalb beginnt in Zehlendorf fast jede Wespenfrage mit einem Blick auf das Gebäude, nicht mit einem Mittel.Quelle 10

Die rechtliche Sortierung ist dieselbe wie überall in Berlin, und sie steht ausführlich auf unserer Seite zu Wespen und Hornissen. Kurz: das Umweltbundesamt führt Wespen und Hornissen nicht als Schädlinge, sondern als Bestäuber und Jäger anderer Insekten. Die Hornisse ist nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest darf nicht zerstört werden. Die Deutsche und die Gemeine Wespe stehen nicht in dieser Anlage, für sie gilt der allgemeine Schutz aus Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz: keine Tötung ohne vernünftigen Grund. Eine Meldepflicht wie bei Ratten gibt es nicht.Quelle 10Quelle 11Quelle 13Quelle 18

Der Rollladenkasten ist der Ort der Verwechslungen. Was dort summt, kann auch ein Hummelnest sein, und Anlage 1 führt Bienen und Hummeln als Apoidea spp., alle heimischen Arten, besonders geschützt. Dann gilt dasselbe wie bei der Hornisse. Wer den Kasten öffnet und sprüht, bevor die Art bestimmt ist, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann.Quelle 11Quelle 14

Für uns heißt das eine feste Reihenfolge: bestimmen, dann entscheiden. Nach dem Umweltbundesamt ist die fehlende Bestimmung der häufigste Grund für zerstörte Nester geschützter Arten. Bei einer geschützten Art nennen wir Ihnen den Weg über Beratung und Umsiedlung, statt einen Termin zu verkaufen. Bei einer nicht geschützten Art entfernen wir das Nest dort, wo es sitzt, auch unter der Dachverschalung.Quelle 10

03Ratten

Ratten am Gartengrundstück: dieselbe Pflicht, andere Ursachen

Die Meldepflicht kennt keinen Unterschied zwischen Hinterhof und Garten. Die Ursachenliste schon.

Zuerst die Pflicht, denn sie gilt in Zehlendorf unverkürzt: ein Rattenbefall ist nach Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Beides nebeneinander, nicht nacheinander. Wen die Pflicht trifft und was sie im Einzelnen verlangt, steht auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 18

Der Unterschied zur Innenstadt liegt bei den Wegen. Das Umweltbundesamt beschreibt für die Wanderratte, dass Populationen häufig zwischen dem Lebensraum Kanal und oberirdischen Bereichen wechseln und über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse in Gebäude eindringen. In Zehlendorf fehlt der Mischwasserkanal, der diesen Weg in der Innenstadt so kurz macht, und dieselbe Quelle stellt klar, dass das Kanalsystem ohnehin nicht der hauptsächliche Lebensraum der Tiere ist. Unsere Einordnung, als solche gekennzeichnet: am Einzelhaus verschieben sich die Anlässe vom Kanalschacht zu dem, was im Garten liegt. Eine belegte Ursachenkette ist das nicht, eine Häufigkeitsaussage erst recht nicht.Quelle 8Quelle 15

  • Kompost und Tierfutter. Die vorbeugenden Maßnahmen des Umweltbundesamts beginnen bei den Nahrungsquellen: Lebensmittel, Tierfutter, Kompost und Müll entfernen oder unzugänglich machen.
  • Vegetation dicht am Gebäude. Dieselbe Liste nennt das Beseitigen von Unterschlupf wie Unrat und Gerümpel und gegebenenfalls das Entfernen von Bewuchs direkt am Haus. Am parkartigen Grundstück ist das der größte Posten.
  • Zugänge am Haus. Spalten, Löcher, Katzenklappen und Drainagen verschließen. Am freistehenden Haus gibt es davon mehr Seiten als an einem Reihenmittelhaus.

Quelle 16

04Mäuse am Waldrand

Die Maus im Keller: am Waldrand ist die Art die Rechtsfrage

Bekämpft werden darf die Hausmaus. Wer am Wald wohnt, hat öfter Besuch von Arten, für die das nicht gilt.

Für Mäuse besteht in Berlin keine Meldepflicht. Die Schädlingsbekämpfungsverordnung führt bei den Nagetieren ausschließlich Haus- und Wanderratten auf, die Hausmaus fehlt in Paragraf 1. Was bleibt, ist die Frage, ob überhaupt bekämpft werden darf, und die entscheidet die Art: nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sind alle heimischen Säugetierarten besonders geschützt, soweit sie dort nicht einzeln ausgenommen sind. Ausgenommen und damit bekämpfbar sind unter anderem Hausmaus, Wanderratte und Hausratte.Quelle 18Quelle 12

Waldmaus und Brandmaus stehen nicht in der Ausnahmeliste. Das Umweltbundesamt hält fest, dass sie ohne Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden dürfen. Spitzmäuse sehen aus wie Mäuse, gehören aber zu den Insektenfressern, auch für sie gilt die Ausnahme nicht. Und wer in Dachräumen oder Zwischendecken arbeiten lässt, klärt vorher die Fledermausfrage: Fledermäuse sind in der Ausnahmeliste nicht aufgeführt, also besonders geschützt. Ein Dachboden über einem Garten am Wald ist genau der Ort, an dem diese Fragen zusammenkommen.Quelle 12Quelle 17

Deshalb beginnt der Einsatz auch bei Mäusen mit Befund statt mit Köder. Das Umweltbundesamt versteht unter Befall nicht länger als vier Wochen zurückliegende Anzeichen, also frische Kot- und Fraßspuren, Trittsiegel, Schmierspuren, und ohne festgestellten Befall darf kein Rodentizid ausgebracht werden. Wie die Bekämpfung dann abläuft und woran Sie Maus und Ratte unterscheiden, steht auf unserer Seite zu Mäusen.Quelle 17Quelle 16

Das ist keine Zehlendorfer Sonderregel, sondern Bundesrecht, das an jeder Waldkante gilt. Es steht hier, weil die Lage die Wahrscheinlichkeit der Verwechslung bestimmt: wo das Grundstück an Wald grenzt, ist die Annahme, im Keller sitze eine Hausmaus, keine sichere mehr.

05Meldeweg

Wohin eine Rattenmeldung aus Zehlendorf geht

Ein Absatz reicht, denn das Amt ist für den ganzen Bezirk dasselbe.

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, dort der Bereich Hygiene und Umweltmedizin, Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin, erreichbar unter (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634 sowie per E-Mail unter hygiene@ba-sz.berlin.de. Der Bereich nennt die Beratung zu Rattenbefall selbst als eine seiner Aufgaben. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung lässt für die Meldung Brief, E-Mail und Telefon zu, verlangt keine Unterlagen und keine Gebühr, und nennt als relevante Angaben den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und Fotos. Durchwahlen, Formularlage und die Frage, was nach der Meldung kommt, stehen vollständig auf unserer Seite zu Steglitz-Zehlendorf; welche Adresse zu welchem Bezirk gehört, klärt die Übersicht der zwölf Bezirksämter.Quelle 1Quelle 3

06Anfahrt

Wie wir nach Zehlendorf kommen

Der einzige Abschnitt auf dieser Seite, in dem es um uns geht.

Wir kommen nach Zehlendorf gefahren. Eine Niederlassung im Ortsteil haben wir nicht, kein Büro am Teltower Damm, keinen Stützpunkt im Bezirk. Unser Betrieb sitzt an einer Anschrift in Berlin, und von dort fahren wir zum Haus. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer. In einer Straße aus Einfamilienhäusern, in der jeder jeden kennt, ist das kein Beiwerk, sondern der Grund, warum wir es so halten.

Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Ein Betrieb, der ihn nicht zeigen will, ist der falsche. Was den Aufwand eines Einsatzes bestimmt, steht auf der Kostenseite, das Verhältnis von Eigentümer und Mieter auf der Seite zu Vermieter und Mieter.

Sagen Sie am Telefon, was Sie gesehen haben und wo am Haus. Ob eine Meldepflicht besteht oder der Artenschutz die Sache entscheidet, klären wir im selben Gespräch.

07Fragen

Fragen und Antworten

Wo melde ich einen Rattenbefall in Zehlendorf?

Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, dort beim Bereich Hygiene und Umweltmedizin, Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin. Erreichbar unter (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634 sowie per E-Mail unter hygiene@ba-sz.berlin.de. Die Meldung ist per Brief, E-Mail oder Telefon möglich und gebührenfrei. Neben der Meldung ist unverzüglich eine Fachkraft zu beauftragen.

1318

Muss ich ein Wespennest in meinem Garten melden?

Nein. Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung zählt die Gesundheitsschädlinge in Paragraf 1 auf, und Wespen sind nicht darunter. Die Grenze zieht bei Wespen und Hornissen das Naturschutzrecht: die Hornisse ist nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest darf nicht zerstört werden, für die Deutsche und die Gemeine Wespe gilt der allgemeine Schutz, also keine Tötung ohne vernünftigen Grund.

181113

Im Rollladenkasten summt es. Darf das Nest entfernt werden?

Erst nach der Bestimmung. Im Rollladenkasten kann eine Wespenart sitzen, eine Hornisse oder ein Hummelnest, und Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung führt Bienen und Hummeln als alle heimischen Arten besonders geschützt, ebenso die Hornisse. Ein Verstoß gegen die Verbote ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Bei einer nicht geschützten Art darf ein Fachbetrieb das Nest entfernen.

1114

Ich habe Mäuse im Keller und wohne am Waldrand. Muss ich das melden?

Eine Meldepflicht besteht nicht, die Berliner Verordnung führt bei den Nagetieren nur Haus- und Wanderratten auf. Wichtiger ist die Artfrage: bekämpft werden darf die Hausmaus, weil sie in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung von dem Schutz für heimische Säugetiere ausgenommen ist. Waldmäuse, Brandmäuse und Spitzmäuse sind nicht ausgenommen und dürfen nach dem Umweltbundesamt ohne Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden.

181217

Gehört meine Adresse noch zu Zehlendorf oder schon zu Schlachtensee?

Das kann sich seit 2020 geändert haben: durch Beschluss des Bezirksamts vom 17. November 2020 wurde aus Teilen von Zehlendorf und Nikolassee der Ortsteil Schlachtensee gebildet. Für eine Schädlingsmeldung ist die Frage ohne Folgen, denn beide Ortsteile gehören zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf, und zuständig ist dasselbe Gesundheitsamt in der Robert-Lück-Straße 5.

421

Am Komposthaufen habe ich Ratten gesehen. Reicht es, den Kompost zu entfernen?

Nein. Bei Ratten verlangt Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung die unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt des Bezirksamts und die unverzügliche Beauftragung einer Fachkraft. Die Beseitigung der Ursachen kommt dazu, nicht stattdessen: Paragraf 7 Absatz 1 schreibt vor, Sicherheitsmängel zu beseitigen, und die Vorbeugeliste des Umweltbundesamts nennt ausdrücklich Kompost, Tierfutter und Vegetation dicht am Gebäude.

1816

Was kostet die Meldung beim Gesundheitsamt?

Nichts. Nach der Berliner Dienstleistungsbeschreibung Schädlingsbefall melden ist die Meldung gebührenfrei, Unterlagen werden nicht verlangt. Die Kosten der Bekämpfung trägt die nach der Verordnung pflichtige Person.

3

Sieht man Ihrem Fahrzeug an, warum Sie kommen?

Nein. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift, und wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer. Auf den Sachkundenachweis nach TRGS 523 können Sie uns trotzdem ansprechen, den zeigt ein seriöser Betrieb auf Nachfrage.

Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

  1. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin, Telefon (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634, E-Mail hygiene@ba-sz.berlin.de, Aufgaben einschließlich Beratung zu Rattenbefall
  2. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Über den Bezirk, OrtsteileDie acht Ortsteile des Bezirks: Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Schlachtensee, Steglitz, Wannsee, Zehlendorf
  3. Berliner Dienstleistungsdatenbank, Schädlingsbefall meldenAblauf Meldung per Brief, E-Mail oder telefonisch; Angaben Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation; Gebühren gebührenfrei, Kosten der Bekämpfung trägt die pflichtige Person
  4. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25Stichtag 31.12.2025, Tabelle 11 einschließlich Fußnote 1 zur Bildung des Ortsteils Schlachtensee durch Beschluss des Bezirksamts vom 17.11.2020
  5. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9
  6. Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung und Abbildung 6, Anteil der Wohngebäude bis 1920 nach Altbezirken
  7. Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, Flächentyp 25 Verdichtung im Einzelhausgebiet
  8. Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Trennsystem und Gebiete ohne Regenwasserkanal
  9. Landesdenkmalamt Berlin, Welterbe, Siedlungen der Berliner ModerneErweiterungsvorschlag Waldsiedlung Zehlendorf als siebte Siedlung
  10. Umweltbundesamt, Steckbrief Wespen und HornissenAussehen und Vorkommen, Schadpotential, Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen
  11. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Hymenoptera: Apoidea spp. (Bienen und Hummeln), Bembix spp., Cimbex spp., Formica spp. und Vespa crabro (Hornisse), jeweils Spalte 2
  12. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Mammalia spp., alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt, mit Ausnahme unter anderem von Mus musculus, Rattus norvegicus, Rattus rattus, Arvicola terrestris, Clethrionomys glareolus, Microtus agrestis, Microtus arvalis
  13. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
  14. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 69Absatz 2 Nummer 1 und 3 sowie Absatz 7, Höhe der Geldbuße
  15. Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteLebensraum, Wechsel zwischen Kanal und oberirdischen Bereichen, Eindringen über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse
  16. Umweltbundesamt, Ratgeber Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwendenGute fachliche Anwendung für die breite Öffentlichkeit, Stand August 2018. Vorbeugende Maßnahmen einschließlich Kompost, Vegetation am Gebäude, Katzenklappen und Drainagen; kein Rodentizid ohne festgestellten Befall
  17. Umweltbundesamt, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien4. Auflage, September 2018. Bekämpfbare Arten nach Anlage 1 BArtSchV, Befallsdefinition
  18. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5 und 7

Passt dazu

Weiterlesen

Sofort-Anfrage

Ihre Anfrage geht sofort bei uns ein — wir melden uns direkt bei Ihnen.

Unverbindlich · Kein Newsletter · Keine Weitergabe · Datenschutz

Erst schildern, dann handeln

Sagen Sie am Telefon, was Sie gesehen haben und wo. Danach steht fest, was der nächste Schritt ist und was er kostet, und zwar bevor jemand anfängt.

AnrufenWhatsAppAnfragen
WhatsApp