Wespen und Hornissen in Berlin: Artbestimmung und Nestentfernung
Bei Ratten schreibt Ihnen das Gesetz vor, was Sie tun müssen. Bei Wespen schreibt es Ihnen vor, was Sie lassen müssen. Welche Regel für Ihr Nest gilt, hängt an einer einzigen Frage: welche Art dort baut. Diese Seite beantwortet sie, bevor jemand eine Leiter anstellt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Halten Sie mindestens zwei Meter Abstand zum Nest. Anpusten und hektische Bewegungen gelten für die Tiere als Angriff.
- Sprühen, schäumen oder räuchern Sie nicht, bevor die Art feststeht: Bei Hornissen, Bienen und Hummeln ist jeder Eingriff ohne behördliche Ausnahme verboten.
- Melden müssen Sie nichts, denn Wespen und Hornissen sind in Berlin keine Gesundheitsschädlinge. Für ein Hornissennest brauchen Sie stattdessen eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.
- Sie wohnen zur Miete? Zeigen Sie das Nest dem Vermieter an, statt selbst zu beauftragen. Beeinträchtigt es die Wohnung, ist die Beseitigung seine Sache.
- Dürfen wir ran, nennen wir den Festpreis vor Beginn. Er gilt für den gesamten Einsatz.
Der Befall wartet nicht auf Sie
Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.
Woran erkenne ich, ob es Wespen oder Hornissen sind?
Das Nest verrät oft mehr als das Tier. Beides zusammen reicht meistens.
Meist an drei Dingen: Größe, Färbung und dem Interesse an Ihrem Teller. Hornissen sind deutlich größer, rötlichbraun gezeichnet und fliegen keine Lebensmittel an. Von den etwa 700 Wespenarten in Deutschland werden am Tisch ohnehin nur zwei lästig: die Gemeine und die Deutsche Wespe.Quelle 1
- Größe. Wespen-Arbeiterinnen messen 11 bis 16 Millimeter, Hornissen 18 bis 25. Königinnen: bis 20 gegenüber bis 35 Millimetern.
- Färbung. Gelb und schwarz gestreift ist die Wespe, rötlichbraun und gelb die Hornisse.
- Verhalten am Tisch. Nur die Gemeine und die Deutsche Wespe interessieren sich für Kuchen und Grillgut, daraus entsteht der Ärger. Hornissen fliegen Pflanzensäfte, Fallobst und frisch erbeutete Kleintiere an.
- Neststandort. Diese beiden Wespenarten bauen meist in Erdhöhlen, in Siedlungsnähe auch auf Dachböden und in Rollladenkästen. Hornissennester hängen frei: in Nistkästen, Schuppen, Holzverschalungen.
- Faustregel freihängendes Nest. Freihängend bauen Arten, die menschliche Nahrungsmittel nicht anfliegen, das Umweltbundesamt nennt Hornisse und Sächsische Wespe. Wespen am Kuchen plus sichtbares Nest heißt oft: zwei Völker, und das sichtbare ist nicht das störende.
- Stirnzeichnung. Die Deutsche Wespe trägt meist drei schwarze Punkte im Dreieck auf der Stirnplatte, die Gemeine Wespe einen breiten schwarzen Strich. Für die Regeln ist der Unterschied egal, für beide gilt dasselbe.
Die häufigsten Verwechslungen: Feldwespen sehen der Deutschen Wespe ähnlich, sind aber friedliche Blütenbesucher, erkennbar an den im Flug herabhängenden gelben Beinen. Und was im Rollladenkasten summt, kann ein Hummelnest sein. Bienen und Hummeln sind besonders geschützt, dann gilt dasselbe wie bei der Hornisse.Quelle 1Quelle 2Quelle 3
Warum Sprays und Hausmittel nicht reichen
Die gängigsten Hausmittel sind entweder wirkungslos, verboten oder beides.
Weil sie am Volk vorbeizielen. Ein Wespenvolk besteht aus Hunderten Arbeiterinnen: Was eine Falle fängt, rückt nach. Und das Umweltbundesamt nennt mangelnde Artenkenntnis als Grund dafür, dass häufig Nester friedlicher oder sogar geschützter Arten vernichtet werden. Dieser Fehler passiert vor dem ersten Handgriff.Quelle 2Quelle 1
- Wespenfallen mit Lockstoff. Nach dem Umweltbundesamt sind sie per Definition Biozidprodukte und zulassungspflichtig. Geprüft wird die Lockwirkung im Feldversuch. Ob die Zahl der Wespen an der Kaffeetafel sinkt, wird nicht untersucht: weil ein Volk aus Hunderten Arbeiterinnen besteht, rücken neue Tiere nach.
- Dieselben Fallen als Artenschutzproblem. Das Lockmittel wirkt unspezifisch. Nach dem Umweltbundesamt zeigen Untersuchungen, dass je nach Aufstellort und Jahreszeit regelmäßig auch besonders geschützte Arten wie die Hornisse darin getötet werden. Damit wird die Falle zum Verstoß gegen Paragraf 44 Absatz 1 BNatSchG, den niemand beabsichtigt hat.
- UV-Lichtfallen im Freien. Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 der Bundesartenschutzverordnung verbietet es, besonders geschützte Arten mit künstlichen Lichtquellen oder elektrischen Geräten anzulocken, zu fangen oder zu töten. Das Umweltbundesamt schließt daraus: im Außenbereich nicht verwendbar, auch wenn im Onlinehandel damit geworben wird.
- Gift und Ausräuchern. Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 6 derselben Verordnung verbietet Begasen, Ausräuchern und Giftstoffe, und Satz 3 stellt klar, dass die Nummer für besonders geschützte Arten gilt. Beim Hornissennest ist der Griff zur Dose damit verboten.
- Das Flugloch verschließen. Zuschäumen wirkt wie eine saubere Lösung und ist rechtlich keine. Die Berliner Senatsverwaltung formuliert allgemein, dass eine Beseitigung auch dann vorliegt, wenn den Tieren der Zugang zu ihrer Stätte unmöglich gemacht wird. Die Struktur ist dann noch da, kann ihre Funktion aber nicht mehr erfüllen.
- Selbst auf die Leiter. Steht in keinem Gesetz und bleibt ein Fehler. Das Umweltbundesamt empfiehlt geschulte Personen, und zwar in beiden Richtungen: für die Umsiedlung einen Wespen- und Hornissenberater, für die Bekämpfung einen Schädlingsbekämpfer.
Wie ein Einsatz bei uns abläuft
Bei Wespen ist der erste Anruf nicht immer der bei uns. Das ist keine Bescheidenheit, das ist die Rechtslage.
Am Anfang steht ein Anruf, eine Nachricht über WhatsApp oder das Formular auf der Startseite. Schildern Sie, wo das Nest sitzt, ob es frei hängt oder in einem Hohlraum steckt und wie die Tiere aussehen. Daraus ergibt sich meist schon, ob überhaupt jemand ran darf.
Geht es um eine geschützte Art, ist der Hymenopterendienst beim NABU Berlin die richtige Adresse und nicht wir: Für Hornissennester ist nach dem Umweltbundesamt immer eine Genehmigung nötig.Quelle 1Quelle 12
Die Berliner Senatsverwaltung schreibt zur Hornisse einen Satz, der Ihnen einen Anruf sparen kann: bei den anderen Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Dort fangen wir an, keinen Schritt vorher.Quelle 10
- 01BesichtigungWir sehen uns vor Ort an, wo das Nest sitzt und wie man herankommt: Erdhöhle, Rollladenkasten, Dachverschalung. Erst danach steht das Verfahren fest.
- 02Festpreis vor BeginnDer Preis wird vor dem ersten Handgriff genannt und gilt für den gesamten Einsatz. Welche Faktoren den Aufwand treiben, steht auf unserer Seite dazu, was den Preis bestimmt.
- 03BekämpfungBehandlung oder Entfernung des Nests, mit dem Verfahren, das bei der Besichtigung festgelegt wurde.
- 04NachkontrolleZum Schluss wird geprüft, ob die Behandlung gewirkt hat. Erst dann ist der Einsatz für uns abgeschlossen.
Wer Biozide einsetzt, braucht den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie jeden Betrieb danach, uns eingeschlossen. Und vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift: Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer.Quelle 1
Wenn Sie nicht sagen können, was dort baut: beschreiben Sie am Telefon das Nest und die Tiere. Die Artbestimmung ist der erste Schritt und entscheidet über alles Weitere.

Was Sie tun müssen: Miete, Eigentum, Verwaltung
Es gibt keine Meldepflicht. Die Grenze zieht das Naturschutzrecht, nicht das Infektionsschutzrecht, und wer zahlt, hängt an Ihrer Rolle.
Melden müssen Sie in Berlin nichts: Paragraf 1 der Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026 zählt die Gesundheitsschädlinge auf, Wespen und Hornissen sind nicht darunter. Auf unserer Seite zu Ratten steht der umgekehrte Fall: Dort sind Meldung und Beauftragung einer Fachkraft vorgeschrieben.Quelle 13
Welche Stelle im Bezirksamt für Schädlinge überhaupt zuständig wäre, steht auf den Bezirksseiten, etwa für Treptow-Köpenick und für Steglitz-Zehlendorf. Die Zuordnung nach Adresse nimmt die Übersicht der zwölf Bezirksämter ab.
- Sie wohnen zur Miete
- Zeigen Sie das Nest Ihrem Vermieter unverzüglich an, sonst verlieren Sie Minderungs- und Schadensersatzrechte, soweit er deshalb nicht abhelfen konnte. Beauftragen und zahlen ist seine Sache, wenn das Nest den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, etwa weil der Balkon unbenutzbar ist oder ein Fenster geschlossen bleiben muss.
- Ihnen gehört das Haus
- Sie müssen nichts melden, Sie beauftragen selbst und tragen die Kosten. Bei der Hornisse und anderen geschützten Arten beauftragen Sie zuerst niemanden, sondern holen die Ausnahme der Naturschutzbehörde ein.
- Sie verwalten
- Nehmen Sie die Anzeige eines Mieters ernst und organisieren Sie die Beseitigung. Auf die Betriebskosten umlegen können Sie eine einmalige Bekämpfung nicht: Sie ist nach dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Instandhaltung, keine Ungezieferbekämpfung im Sinne der Betriebskostenverordnung.
Quelle 14Quelle 17Quelle 7Quelle 18Quelle 19
Bei der Minderung lohnt der Blick in den Wortlaut von Paragraf 536 BGB: Die Miete entfällt, solange die Tauglichkeit aufgehoben ist, und sinkt, solange sie herabgesetzt ist. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.Quelle 15
Was heißt das für Sie? Ein Nest am Giebel, an dem niemand vorbeimuss, lässt sich schwer als Mangel führen. Ein Nest im Rollladenkasten des Schlafzimmers ist eine andere Lage. Eine Berliner Entscheidung speziell zu Wespennestern haben wir nicht gefunden, und wir erfinden keine Quote.Quelle 15
Selbst beauftragen und die Rechnung weiterreichen geht nur bei Verzug des Vermieters oder wenn die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig war (Paragraf 536a BGB). Wer vorher zahlt, zahlt meist allein. Mehr dazu auf unserer Seite für Vermieter und Mieter.Quelle 16
Wie gefährlich sind Wespen und Hornissen wirklich?
Die Quellen sprechen gegen die Panik. Eine Ausnahme gibt es, und die ist ernst.
Für die meisten Menschen sind Wespenstiche nach dem Umweltbundesamt normalerweise harmlos: eine Quaddel, mehr nicht. Die Ausnahme ist die Allergie, dort können lebensbedrohliche Reaktionen ausgelöst werden.Quelle 1
Ein Fall trifft auch Nichtallergiker: der verschluckte Stich, weil die Schleimhäute anschwellen können. Weiter gehen wir nicht, medizinische Einschätzungen gehören nicht auf eine Handwerkerseite.Quelle 1
Bei Hornissen liegt die Sache anders, als der Ruf vermuten lässt. Die Berliner Senatsverwaltung hält fest, dass Hornissen nur direkt an ihrem Bau aggressiv sind und dass hektische Bewegungen einen Angriff provozieren.Quelle 10
Weil Hornissen keine Lebensmittel anfliegen, ist die Wahrscheinlichkeit eines Stichs nach derselben Quelle extrem gering, deutlich geringer als bei einer gewöhnlichen Wespe, die unsere Nähe sucht und unbemerkt in die Kleidung gerät.Quelle 10
Dazu kommt: Hornissen jagen Wespen. Ein Garten mit Hornissen hat in der Saison kaum Wespen. Für Allergiker ist das eher ein Grund zur Erleichterung.Quelle 10Quelle 1
Ein reales Problem benennt die Berliner Senatsverwaltung: herabtropfender Kot aus Hornissennestern in Jalousiekästen. Kein Angstthema, sondern ein Sachschaden, und einer der Fälle, in denen über eine Umsiedlung nachgedacht wird.Quelle 10
So verhindern Sie Stiche und das nächste Nest
Das meiste ist Verhalten am Tisch im Sommer und Bauunterhalt außerhalb der Saison.
- Abstand halten, nicht anpusten. Nach dem Umweltbundesamt mindestens zwei Meter zu jedem Nest. Das Kohlendioxid im Atem gilt für Wespen als Alarmsignal, heftige Bewegungen ebenso.
- Speisen abdecken, Reste wegräumen. Nach dem Essen Mund und Hände feucht abwischen, vor allem bei Kindern. Ablenkfutter in einiger Entfernung hilft, weil Wespen fern vom Nest auf Nahrungssuche sind.
- Wasser statt Spray, Gitter statt Klatsche. Wespen lassen sich vorsichtig mit Wasser besprühen, Insektenschutzgitter halten sie aus der Wohnung, und einzelne Tiere fängt ein Glas mit einem Stück Papier.
- Nistplätze außerhalb der Saison schließen. Im Frühjahr sucht die neue Königin oft eine Ersatzhöhle im Siedlungsbereich, weil natürliche Baumhöhlen selten geworden sind: Vogelnistkästen, Schuppen, Holzverschalungen, Rollladenkästen, Nischen auf Dachböden. Wer diese Hohlräume außerhalb der Saison schließen lässt, nimmt ihr die Auswahl.
- Ein Nest, das nicht stört, aussitzen. Im Herbst endet die Sache von allein: Königin und Arbeiterinnen sterben, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern. Die Berliner Senatsverwaltung hält fest, dass Nester niemals ein zweites Mal genutzt werden.
Was Vorbeugung nicht kann: ein bestehendes Volk verkleinern. Lockstofffallen fangen einzelne Arbeiterinnen, aus dem Volk rücken neue nach, und je nach Aufstellort sterben besonders geschützte Arten wie die Hornisse mit.Quelle 2
Welche Arten sind geschützt, und was folgt daraus?
Es gibt keine Meldepflicht und keine Bekämpfungspflicht. Es gibt Verbote, und die richten sich nach der Art.
Die Hornisse ist besonders geschützt, die Deutsche und die Gemeine Wespe sind es nicht. Für die eine brauchen Sie eine Ausnahme der Behörde, für die anderen einen vernünftigen Grund. Und Schädlinge sind sie nach dem Umweltbundesamt alle nicht.Quelle 3Quelle 1
Das Umweltbundesamt schreibt einen Satz, den kaum eine Wettbewerberseite zitiert: Wespen und Hornissen sind keine Schädlinge. Sie bestäuben Pflanzen und erbeuten Insekten für ihre Brut. Einige Arten werden lästig und stechen, wenn sie ihr Nest bedroht sehen.Quelle 1
Drei Schutzstufen, und nur eine betrifft die Hornisse
- Allgemeiner Schutz
- Gilt für jedes wild lebende Tier, auch für die Deutsche und die Gemeine Wespe: nicht mutwillig beunruhigen, nicht ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen oder töten (Paragraf 39 BNatSchG). Für Sie heißt das: Ohne vernünftigen Grund bleibt auch das lästigste Nest, wo es ist.
- Besonders geschützte Art
- Besonders geschützt ist, was in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung steht. Bei den Hautflüglern steht dort: Vespa crabro, die Hornisse, markiert in Spalte 2. Für Sie heißt das: nicht fangen, nicht töten, das Nest nicht anrühren.
- Streng geschützte Art
- Die kleinere Gruppe innerhalb der besonders geschützten Arten, in Anlage 1 die dritte Spalte. Bei Vespa crabro ist sie leer. Wer Hornissen streng geschützt nennt, hat die Anlage nicht gelesen. An den Verboten am Nest ändert das allerdings nichts.
Aus der Einstufung folgen die Zugriffsverbote des Paragrafen 44 BNatSchG: Hornissen dürfen Sie weder fangen noch verletzen oder töten, und ihr Nest ist eine Fortpflanzungsstätte, die niemand beschädigen oder zerstören darf.Quelle 7
Das Umweltbundesamt zieht daraus den Schluss, dass diese Verbote unabhängig von einem vernünftigen Grund gelten, auch im Rahmen der guten fachlichen Praxis der Schädlingsbekämpfung. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die Geldbuße kann bis zu fünfzigtausend Euro betragen.Quelle 2Quelle 9
Soll ein Nest aus Sicherheitsgründen entfernt werden, etwa neben einem Spielplatz, empfiehlt das Umweltbundesamt als erste Anlaufstelle die zuständige Naturschutzbehörde. Für Hornissennester ist nach derselben Quelle immer eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nötig.Quelle 1
Die Ausnahme richtet sich nach Paragraf 45 Absatz 7 BNatSchG, in Betracht kommt vor allem die Gesundheit des Menschen und die öffentliche Sicherheit. Die Hürde: Es darf keine zumutbare Alternative geben, und der Erhaltungszustand der Population darf sich nicht verschlechtern.Quelle 8
Für Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Hymenopterendienst beim NABU Berlin eingerichtet. Er berät, lenkt um und siedelt um, wenn Beratung nicht reicht.Quelle 10Quelle 12
Anträge auf Ausnahme oder Befreiung nimmt die Senatsverwaltung selbst entgegen, Referat III B 4 am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin. Für Sie heißt das: Der Antrag geht dorthin, nicht an uns.Quelle 11
Beschreiben Sie am Telefon, wo das Nest sitzt und wie die Tiere aussehen. Wenn das ein Fall für den Hymenopterendienst ist, sagen wir Ihnen das, statt Ihnen einen Termin zu verkaufen.

Fragen und Antworten
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Das hängt an der Art. Für nicht gelistete Arten wie die Deutsche und die Gemeine Wespe gilt Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG: fangen, verletzen oder töten ist nur mit vernünftigem Grund erlaubt. Bei der Hornisse greifen die Zugriffsverbote des Paragrafen 44 Absatz 1 BNatSchG, die nach dem Umweltbundesamt unabhängig von einem vernünftigen Grund gelten. Dort braucht es eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.
Sind Hornissen streng geschützt?
Nein, sie sind besonders geschützt. In Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung ist Vespa crabro in der Spalte für besonders geschützte Arten markiert, die Spalte für streng geschützte Arten bleibt leer. An den Verboten aus Paragraf 44 Absatz 1 Nummer 1 und 3 ändert das nichts, wohl aber beim Störungsverbot aus Nummer 2, das nur für streng geschützte Arten und europäische Vogelarten gilt.
Muss ich ein Wespennest in Berlin melden?
Nein. Die Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 22. April 2026 zählt in Paragraf 1 die Gesundheitsschädlinge auf, und Wespen sind nicht darunter. Es gibt also weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht wie bei Ratten. Wer ein Hornissennest entfernen lassen will, braucht dagegen eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.
Helfen Wespenfallen aus dem Baumarkt?
Nach dem Umweltbundesamt meist nicht. Bei der Zulassung wird die Lockwirkung geprüft, nicht aber, ob dadurch weniger Wespen an der Kaffeetafel sitzen. Weil ein Volk aus Hunderten Arbeiterinnen besteht, rücken neue Tiere nach. Dazu wirken die Lockmittel unspezifisch, sodass regelmäßig auch besonders geschützte Arten wie die Hornisse darin getötet werden.
Verschwindet ein Wespennest von selbst?
Ja, am Ende der Saison. Die Nester werden im Herbst aufgegeben, Königin und Arbeiterinnen sterben, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern. Die Berliner Senatsverwaltung hält fest, dass Nester niemals ein zweites Mal genutzt werden. Ein Nest, das niemanden stört, muss deshalb oft gar nicht entfernt werden.
Wer zahlt die Entfernung eines Wespennests in einer Mietwohnung?
Beeinträchtigt das Nest den vertragsgemäßen Gebrauch, ist die Beseitigung nach Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters. Der Mieter muss den Mangel nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB unverzüglich anzeigen. Selbst beauftragen und die Kosten erstattet verlangen kann er nach Paragraf 536a Absatz 2 BGB nur bei Verzug des Vermieters oder wenn die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig war.
Was mache ich, wenn eine Hornisse in der Wohnung ist?
Ruhe bewahren, keine hektischen Bewegungen. Die Berliner Senatsverwaltung erklärt, dass Hornissen auch nachts jagen und Lampen anfliegen, weshalb sie durch geöffnete Fenster hereingeraten, und dass ein handelsübliches Mückengitter hilft. Ein einzelnes Tier lässt sich nach dem Umweltbundesamt mit einem Glas und einem Stück Papier einfangen und nach draußen tragen.
An wen wende ich mich in Berlin bei einem Hornissennest?
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
Alle 19 Fundstellen anzeigen
- Umweltbundesamt, Steckbrief Wespen und HornissenAussehen und Vorkommen, Schadpotential, Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen
- Umweltbundesamt, Insektenschutz im Garten: Sind Wespenfallen im Freien erlaubt?Wespenfallen als Biozidprodukte, UV-Lichtfallen, Darf ich Wespen bekämpfen?
- Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Hymenoptera: Apoidea spp. (Bienen und Hummeln), Bembix spp., Cimbex spp., Formica spp. und Vespa crabro (Hornisse), jeweils Spalte 2
- Bundesartenschutzverordnung, Paragraf 4Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 sowie Satz 3, verbotene Fang- und Tötungsmittel
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe c und Nummer 14, besonders geschützte und streng geschützte Arten, jeweils über Verordnungen nach Paragraf 54 Absatz 1
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Zugriffsverbote
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45Absatz 7, Ausnahmen und ihre Voraussetzungen, insbesondere Satz 1 Nummer 4 und Satz 2
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 69Absatz 2 Nummer 1 und 3 sowie Absatz 7, Höhe der Geldbuße
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Konfliktträchtige ArtenAbschnitt Hornisse
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Verbote, Ausnahmen, BefreiungenBeseitigung durch Zugangssperre sowie Hinweise zur Antragstellung, Referat III B 4
- NABU Berlin, HymenopterendienstBeratung, Umlenkung und Umsiedlung, gefördert durch die Senatsverwaltung
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026Paragraf 1, Aufzählung der Gesundheitsschädlinge ohne Wespen und Hornissen
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Minderung und die Grenze der unerheblichen Beeinträchtigung
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536aAbsatz 2, Selbstbeseitigung und Aufwendungsersatz
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, einmalige Bekämpfung als Instandhaltung statt Betriebskosten
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
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