Schädlinge in der Mietwohnung: wer anzeigt, wer beseitigt, wer zahlt
Zwischen der ersten Sichtung und der Frage, wer die Rechnung trägt, liegen mehrere getrennte Rechtsfragen. Diese Seite trennt sie, enthält eine Musterformulierung für die Mängelanzeige an den Vermieter und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle zum Nachlesen.
Das Wichtigste zuerst
- Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache. Seine Beseitigung schuldet grundsätzlich der Vermieter.
- Der Mieter muss den Mangel unverzüglich anzeigen. Wer das versäumt, verliert Minderung, Schadensersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte.
- Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat.
- Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht als Betriebskosten umlagefähig. Nur wiederkehrende Ungezieferbekämpfung fällt unter die Betriebskostenverordnung.
- Die Meldung an das Gesundheitsamt und die Anzeige an den Vermieter sind zwei Vorgänge. Der Meldepflichtige ist nicht immer der Zahlungspflichtige.
Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache
Alles Weitere hängt an diesem Satz. Er steht nicht im Mietvertrag, sondern im Gesetz.
Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das ist keine einmalige Pflicht bei der Übergabe, sondern eine Dauerpflicht.Quelle 1
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat das 2025 für einen Bettwanzenbefall in Berlin ausgesprochen: der Befall stellt einen Mangel der Mietsache dar, den grundsätzlich der Vermieter nach Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB zu beseitigen hat. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter durch falsches Wohnverhalten den Schädlingsbefall verursacht hat.Quelle 11
Diese Einordnung hängt nicht daran, ob die Tierart in einer Verordnung steht. Ratten sind in Berlin meldepflichtig, Bettwanzen nicht. Mangel der Mietsache können beide sein.Quelle 13Quelle 11
Die Anzeige an den Vermieter, mit Musterformulierung
Der wichtigste Schritt, und der, an dem die meisten Ansprüche scheitern.
Nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern.Quelle 5
Paragraf 536c Absatz 2 BGB ist die schärfste Vorschrift dieser Seite. Unterlässt der Mieter die Anzeige, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Und soweit der Vermieter wegen der unterbliebenen Anzeige nicht abhelfen konnte, verliert der Mieter die Rechte aus Paragraf 536 BGB, den Schadensersatz aus Paragraf 536a BGB und das Recht zur fristlosen Kündigung. Die Anzeige ist damit die Bedingung für fast alles Weitere.Quelle 5Quelle 2Quelle 3
Eine Form schreibt Paragraf 536c BGB nicht vor, eine mündliche Anzeige ist wirksam. Das Problem ist nicht die Wirksamkeit, sondern der Nachweis: wer später mindert oder Kosten ersetzt verlangt, muss belegen können, dass und wann er angezeigt hat.Quelle 5
Die Anzeige an den Vermieter ist etwas anderes als die Meldung an das Gesundheitsamt. Sie ersetzen einander nicht. Bei einem Rattenbefall in Berlin sind beide fällig.Quelle 5Quelle 13
Musterformulierung für die Mängelanzeige
Diese sieben Bausteine decken ab, was eine Mängelanzeige leisten muss. In dieser Reihenfolge zu einem Schreiben zusammensetzen und die eckigen Klammern gegen Ihre Angaben tauschen.
- Betreff. Mängelanzeige nach Paragraf 536c BGB, Wohnung [Straße, Hausnummer, Geschoss, Lage], Mietverhältnis seit [Datum].
- Feststellung. Am [Datum] habe ich in der oben genannten Wohnung [Tierart oder Beschreibung, wenn die Art unklar ist] festgestellt. Betroffen sind [Räume]. Beobachtet habe ich [Tiere, Kot, Häutungshüllen, Fraßspuren, Stiche].
- Umfang. Die Beeinträchtigung besteht seit [Datum] und hat sich [nicht verändert oder verstärkt]. [Räume] sind derzeit nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar.
- Rechtsfolge benennen. Ich zeige Ihnen diesen Mangel hiermit nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB an und fordere Sie auf, ihn nach Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB zu beseitigen.
- Frist setzen. Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum] mit, wann eine Fachkraft die Wohnung untersucht. Leiten Sie die Beseitigung nicht innerhalb dieser Frist ein, behalte ich mir die Rechte aus den Paragrafen 536, 536a und 543 BGB vor.
- Mitwirkung anbieten. Für einen Termin bin ich unter [Telefonnummer] erreichbar. Zutritt gewähre ich nach Absprache; Erhaltungsmaßnahmen nach Paragraf 555a BGB habe ich zu dulden und dulde ich.
- Beweise sichern. Beigefügt sind [Anzahl] Aufnahmen der Befallsspuren vom [Datum]. Bitte entfernen Sie die Spuren nicht vor der Untersuchung, sie sind für die Fachkraft der wichtigste Anhaltspunkt.
Quelle 5Quelle 1Quelle 7Quelle 15
Setzen Sie keine Zahl in die Frist, die Sie nicht begründen können. Das Gesetz verlangt nirgends eine bestimmte Anzahl von Tagen, sondern eine angemessene Frist. Angemessen ist, was der Vermieter braucht, um eine Fachkraft zu beauftragen.Quelle 6
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Tierart in die Anzeige gehört: schildern Sie am Telefon, was Sie gesehen haben. Eine falsch benannte Art schwächt die Anzeige.
Mietminderung: was das Gesetz sagt und was nicht
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein. Die Höhe steht in keinem Gesetz.
Nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB ist der Mieter von der Miete befreit, solange ein Mangel die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt. Ist sie nur vermindert, schuldet er eine angemessen herabgesetzte Miete. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Erklären muss der Mieter die Minderung nicht, sinnvoll ist es trotzdem, damit der Vermieter die gekürzte Zahlung einordnen kann.Quelle 2
Paragraf 536 Absatz 4 BGB schützt dieses Recht bei Wohnraum zusätzlich: eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Eine Vertragsklausel, die Minderung wegen Ungeziefer ausschließt, ist bei einer Wohnung deshalb nichts wert.Quelle 2
Warum hier keine Minderungstabelle steht
Es gibt keine gesetzliche Quote. Was im Netz als Minderungstabelle kursiert, sind zusammengesuchte Einzelfälle mit sehr verschiedenen Sachverhalten. Eine Berliner Entscheidung sei genannt, ausdrücklich als Einzelfall: das Amtsgericht Schöneberg hielt 2010 eine Minderung von 15 Prozent für berechtigt, nachdem bis zum Einbau einer Rattenklappe mehrmals wöchentlich Ratten im Bad aufgetreten waren. Daraus folgt keine Quote für Ihren Fall.Quelle 12
Wer zu viel kürzt, schafft sich ein zweites Problem: Mietrückstand ist nach Paragraf 543 Absatz 2 Nummer 3 BGB ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung. Wer sich über die Höhe nicht sicher ist, zahlt weiter und erklärt die Zahlung ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung. Eine Grenze setzt außerdem Paragraf 536b BGB: kennt der Mieter den Mangel bei Vertragsschluss oder nimmt er die Wohnung in Kenntnis des Mangels an, ohne sich seine Rechte vorzubehalten, stehen ihm die Rechte aus den Paragrafen 536 und 536a BGB nicht zu.Quelle 6Quelle 4
Wer die Bekämpfung bezahlt
Grundsätzlich der Vermieter. Die Ausnahmen sind eng.
Weil die Beseitigung des Mangels nach Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters ist, trägt er auch die Kosten. Das gilt unabhängig davon, wer den Fachbetrieb anruft. Entscheidend ist, wen die Pflicht trifft.Quelle 1
Selbst beauftragen und die Rechnung weiterreichen
Das geht, aber nur in zwei Fällen. Paragraf 536a Absatz 2 BGB erlaubt dem Mieter, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn erstens der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder zweitens die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist. Außerhalb dieser Fälle zahlt der Mieter aus eigener Tasche.Quelle 3
Verzug setzt in aller Regel voraus, dass der Vermieter den Mangel kennt und zur Beseitigung aufgefordert wurde. Damit schließt sich der Kreis zur Mängelanzeige: ohne Anzeige kein Verzug, ohne Verzug kein Aufwendungsersatz. Daran scheitern die meisten Erstattungsforderungen, und zwar nicht am Betrag, sondern an der Reihenfolge.Quelle 3Quelle 5
Daneben steht Paragraf 536a Absatz 1 BGB. Ist der Mangel bei Vertragsschluss vorhanden, entsteht er später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug, kann der Mieter Schadensersatz verlangen. Das erfasst auch Folgeschäden und steht neben der Minderung.Quelle 3
Wann der Mieter selbst haftet
Die Ausnahme lautet enger, als sie im Streitgespräch meist behauptet wird.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg formuliert sie so: etwas anderes gilt, wenn der Mieter durch falsches Wohnverhalten den Schädlingsbefall verursacht hat. Verlangt ist also ein Verhalten, das vom vertragsgemäßen Gebrauch abweicht, und ein Ursachenzusammenhang zu diesem Befall.Quelle 11
Für den häufigen Fall, dass sich die Herkunft nicht klären lässt, hat dasselbe Urteil eine klare Aussage. Kann bei einem erheblichen Ungezieferbefall die Ursache weder dem Vermieter noch dem Mieter vorgeworfen werden oder ist sie nicht aufklärbar, so begründet der Befall die Möglichkeit der Mietminderung nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB. Die Nichtaufklärbarkeit geht damit nicht zulasten des Mieters.Quelle 11Quelle 2
Gestritten wird meist über die Einschleppungswege. Das Umweltbundesamt nennt für Bettwanzen gebrauchte Möbel und Reisegepäck als typische passive Übertragungswege und empfiehlt gegen Schaben die Kontrolle von Reisegepäck, gebrauchten Geräten und Verpackungen. Das sind Wege, keine Vorwürfe. In einem Mehrfamilienhaus, in dem sich ein Befall über Leitungsschächte bewegt, lässt er sich einer einzelnen Wohnung ohnehin selten zuordnen.Quelle 15
Auch wer den Befall verursacht hat, verliert nicht das Recht, ihn beseitigt zu bekommen. Er verliert die Aussicht darauf, die Kosten dem Vermieter aufzuerlegen.Quelle 1Quelle 11
Umlage über die Nebenkosten: wann sie zulässig ist
Der Unterschied ist nicht die Tierart, sondern ob die Kosten laufend wiederkehren.
Nach Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung zu den Betriebskosten. Der Satz wird oft als Freibrief gelesen, ist aber keiner: er steht unter der Definition des Paragrafen 1 BetrKV, wonach Betriebskosten die dem Eigentümer laufend entstehenden Kosten sind. Instandhaltung und Instandsetzung sind dort ausdrücklich ausgenommen.Quelle 9Quelle 10
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat daraus 2025 die Konsequenz gezogen: entstehen die Kosten nur einmalig, sind es Instandhaltungskosten und keine umlagefähigen Betriebskosten. Umlagefähig ist nur die wiederkehrende Ungezieferbekämpfung.Quelle 11Quelle 9
| Fall | Rechtliche Einordnung | Wer trägt es |
|---|---|---|
| Einmalige Bekämpfung nach einem konkreten Befall | Instandhaltung, kein Betriebskostentatbestand | Vermieter, ohne Umlage |
| Wiederkehrende, vorsorgliche Bekämpfung im ganzen Objekt | Betriebskosten nach Paragraf 2 Nummer 9 BetrKV | Umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht |
| Abdichten von Leitungen, Instandsetzen schadhafter Gebäudeteile | Instandsetzung | Vermieter, ohne Umlage |
| Befall vom Mieter durch falsches Wohnverhalten verursacht | Ausnahme von der Vermieterpflicht | Mieter |
Eine Position Ungezieferbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung ist kein Beleg dafür, dass sie dort hingehört. Prüfen Sie, ob eine laufende Leistung abgerechnet wird oder die Rechnung für einen einzelnen Einsatz.Quelle 9Quelle 11
Die Meldung an das Bezirksamt kann den Mieter treffen
Öffentliches Recht und Mietrecht laufen nebeneinander und beantworten verschiedene Fragen.
In Berlin gilt seit dem 9. Mai 2026 die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 22. April 2026. Nach Paragraf 5 Absatz 1 muss die verantwortliche Person einen Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen. Verantwortliche Person ist nach Paragraf 2 Absatz 2 der Eigentümer, der Nutzungsberechtigte oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt und der zum Unterhalt Verpflichtete. Wer eine Wohnung bewohnt, hat die tatsächliche Gewalt über sie und kann deshalb meldepflichtig sein.Quelle 13
Das gilt nur für die Arten, die Paragraf 1 der Verordnung nennt. Ratten sind dort ausdrücklich aufgeführt, Hausmäuse und Bettwanzen nicht. Schaben sind erfasst, doch Paragraf 9 beschränkt die Bekämpfungspflicht auf besonders gefährdete Einrichtungen, die Paragraf 2 Absatz 1 abschließend aufzählt. In einer normalen Wohnung löst ein Schabenbefall diese Pflicht nicht aus.Quelle 13
Die unterbliebene Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 15 Absatz 1 der Verordnung in Verbindung mit Paragraf 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes. Auf die Hausverwaltung zu warten hilft dagegen nicht: die Pflicht knüpft an die Feststellung des Befalls an, nicht an eine Zuständigkeitsklärung im Haus.Quelle 13Quelle 14
Der Mieter muss die Beseitigung dulden
Die Pflicht läuft in beide Richtungen.
Nach Paragraf 555a Absatz 1 BGB hat der Mieter Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Eine vom Vermieter beauftragte Schädlingsbekämpfung ist eine solche Erhaltungsmaßnahme, der Zutritt zum vereinbarten Termin gehört dazu.Quelle 7
Paragraf 555a Absatz 2 BGB verlangt eine rechtzeitige Ankündigung, es sei denn, die Maßnahme ist nur mit einer unerheblichen Einwirkung verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich. Nach Absatz 3 hat der Vermieter Aufwendungen, die dem Mieter durch die Maßnahme entstehen, in angemessenem Umfang zu ersetzen und auf Verlangen vorzuschießen. Nach Absatz 4 ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung zu den Absätzen 2 und 3 unwirksam.Quelle 7
Praktisch heißt das: Vorbereitungen, die eine Fachkraft verlangt, etwa Schränke zugänglich machen oder Textilien bereitstellen, sind Teil der Duldung und keine Gefälligkeit. Und wo ein Befall sich über mehrere Wohnungen bewegt, hält der Nachbar, der den Zutritt verweigert, den Befall im Haus.Quelle 7
Befallsspuren vor dem Termin wegzuputzen ist gut gemeint und schädlich. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Spuren für die Schädlingsbekämpfung wesentlich sind.Quelle 15
Der Vermieter reagiert nicht: die Stufen
In dieser Reihenfolge. Jede Stufe baut auf der vorigen auf.
- 01AnzeigenMängelanzeige nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB, mit Datum und nachweisbarem Zugang. Ohne diesen Schritt greift keiner der folgenden.
- 02Frist setzenZur Beseitigung auffordern. Paragraf 543 Absatz 3 BGB verlangt eine angemessene Frist oder eine Abmahnung, bevor wegen einer Pflichtverletzung fristlos gekündigt werden kann.
- 03MindernDie Minderung nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB tritt kraft Gesetzes ein. Über die Höhe entscheidet der Einzelfall, deshalb hier keine Quote.
- 04Selbst beseitigenErst wenn der Vermieter in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung des Bestands der Mietsache notwendig ist, greift der Aufwendungsersatz aus Paragraf 536a Absatz 2 BGB.
- 05KündigenNach Paragraf 543 Absatz 2 Nummer 1 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch nicht gewährt oder wieder entzogen wird. Paragraf 569 Absatz 1 BGB nennt zusätzlich die erhebliche Gefährdung der Gesundheit, und zwar auch dann, wenn der Mieter die Beschaffenheit bei Vertragsschluss kannte.
Quelle 5Quelle 6Quelle 2Quelle 3Quelle 8
Eine Erwartung, die sich in Berlin regelmäßig nicht erfüllt: dass eine andere Stelle die Kosten übernimmt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat 2025 entschieden, dass die Kosten einer Schädlingsbekämpfung für Leistungsempfänger weder als besonderer unabweisbarer Bedarf noch als Erstausstattung noch als laufender Bedarf noch als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind, wenn der Leistungsempfänger nicht mietvertraglich wirksam zur Übernahme solcher Kosten verpflichtet ist. Betroffene sind vorrangig auf den zivilrechtlichen Anspruch gegen den Vermieter zu verweisen. Vorkasse aus eigener Tasche ist damit der teuerste Weg.Quelle 11Quelle 3
Diese Seite ist eine Übersicht über die Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Dafür sind die Mieterberatung oder ein Anwalt zuständig. Was wir beitragen können, ist die fachliche Feststellung dessen, was in der Wohnung tatsächlich vorliegt.
Fragen und Antworten
Wer zahlt die Schädlingsbekämpfung in einer Mietwohnung?
Grundsätzlich der Vermieter. Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache, und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB verpflichtet den Vermieter, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Ist die Ursache nicht aufklärbar, geht das nicht zulasten des Mieters.
Muss ich als Mieter den Befall dem Vermieter melden?
Ja. Nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB ist ein Mangel, der sich im Laufe der Mietzeit zeigt, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Schriftlich mit Datum ist trotzdem der sichere Weg, weil Sie den Zugang später belegen müssen.
Was passiert, wenn ich den Befall nicht anzeige?
Paragraf 536c Absatz 2 BGB regelt das ausdrücklich: der Mieter ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter wegen der unterbliebenen Anzeige nicht abhelfen konnte, verliert der Mieter außerdem die Minderungsrechte aus Paragraf 536 BGB, den Schadensersatz aus Paragraf 536a BGB und das Recht zur fristlosen Kündigung.
Wie viel Miete kann ich wegen Schädlingen mindern?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil das Gesetz keine Quote nennt. Paragraf 536 Absatz 1 BGB spricht von einer angemessen herabgesetzten Miete und lässt unerhebliche Beeinträchtigungen außer Betracht. Als Berliner Anhaltspunkt: das Amtsgericht Schöneberg hielt 2010 eine Minderung von 15 Prozent für berechtigt, nachdem mehrmals wöchentlich Ratten im Bad aufgetreten waren. Das ist ein Einzelfall und keine Tabelle.
Darf ich selbst einen Schädlingsbekämpfer beauftragen und die Rechnung weiterreichen?
Nur unter den Voraussetzungen des Paragrafen 536a Absatz 2 BGB. Ersatz der erforderlichen Aufwendungen kann der Mieter verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder wenn die umgehende Beseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist. Verzug setzt in aller Regel voraus, dass Sie zuvor angezeigt und zur Beseitigung aufgefordert haben.
Darf der Vermieter die Schädlingsbekämpfung über die Nebenkosten umlegen?
Nur wenn es sich um laufend wiederkehrende Kosten handelt. Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung nennt die Ungezieferbekämpfung zwar, doch Paragraf 1 BetrKV setzt voraus, dass die Kosten laufend entstehen, und nimmt Instandhaltung und Instandsetzung aus. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat 2025 entschieden, dass eine einmalige Beseitigung Instandhaltung und nicht umlagefähig ist.
Muss ich als Mieter den Termin des Schädlingsbekämpfers dulden?
Ja. Nach Paragraf 555a Absatz 1 BGB sind Erhaltungsmaßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Der Vermieter muss sie nach Absatz 2 rechtzeitig ankündigen, außer bei unerheblicher Einwirkung oder zwingend erforderlicher sofortiger Durchführung. Aufwendungen, die Ihnen dadurch entstehen, hat er nach Absatz 3 in angemessenem Umfang zu ersetzen.
Muss ich beim Gesundheitsamt melden oder reicht die Anzeige an den Vermieter?
Das sind zwei verschiedene Vorgänge. Bei den Arten, die Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nennt, insbesondere Ratten, muss die verantwortliche Person den Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirksamts melden und eine Fachkraft beauftragen. Verantwortliche Person kann nach Paragraf 2 Absatz 2 auch der Mieter als Inhaber der tatsächlichen Gewalt sein. Die Anzeige an den Vermieter ersetzt diese Meldung nicht.
Kann ich wegen Schädlingsbefall fristlos kündigen?
Das kommt in Betracht, ist aber die letzte Stufe. Nach Paragraf 543 Absatz 2 Nummer 1 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht gewährt oder wieder entzogen wird, und nach Absatz 3 ist zuvor in aller Regel eine angemessene Frist zu setzen oder abzumahnen. Paragraf 569 Absatz 1 BGB nennt zusätzlich die erhebliche Gefährdung der Gesundheit.
Zahlt das Jobcenter die Schädlingsbekämpfung?
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg von 2025 nicht. Die Kosten sind weder als besonderer unabweisbarer Bedarf noch als Erstausstattung noch als laufender Bedarf noch als Kosten der Unterkunft zu übernehmen, wenn der Leistungsempfänger nicht mietvertraglich wirksam zur Übernahme solcher Kosten verpflichtet ist. Betroffene sind vorrangig auf den Anspruch gegen den Vermieter zu verweisen.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Minderung und Unerheblichkeitsgrenze; Absatz 4, Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen bei Wohnraum
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536aAbsatz 1, Schadensersatz; Absatz 2, Selbstbeseitigung und Aufwendungsersatz
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536bKenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAbsatz 1, Anzeigepflicht des Mieters; Absatz 2, Schadensersatz und Rechtsverlust
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 543Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 3, Absatz 3, angemessene Frist oder Abmahnung
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 555aAbsätze 1 bis 4, Duldung von Erhaltungsmaßnahmen, Ankündigung, Aufwendungsersatz
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 569Absatz 1, erhebliche Gefährdung der Gesundheit als wichtiger Grund
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 1Absatz 1, laufend entstehende Kosten; Absatz 2, Ausnahme für Instandhaltung und Instandsetzung
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel der Mietsache, falsches Wohnverhalten, Nichtaufklärbarkeit der Ursache, Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten, keine Übernahme durch den Grundsicherungsträger
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 06.04.201011 C 164/09, Mietminderung von 15 Prozent wegen Rattenbefalls der Wohnung
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 2, 5, 9, 15
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 73Absatz 1a Nummer 24, Bußgeldvorschrift
- Umweltbundesamt, SchädlingsratgeberSteckbriefe Bettwanzen und Schaben: passive Übertragungswege, Bedeutung der Befallsspuren
Passt dazu