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Kammerjäger Rudow

Wir kommen nach Rudow, sehen uns den Befall an und nennen den Preis, bevor wir anfangen. Bei Ratten ist die Meldung an das Gesundheitsamt Pflicht — welche Stelle das für Rudow ist, steht weiter unten auf dieser Seite.

Sachkunde
TRGS 523
Einsatzgebiet
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Kammerjäger in Rudow: Garten, Eigenheim und der Weg zum Amt

Rudow ist der südöstliche Ortsteil Neuköllns: Ein- und Zweifamilienhäuser mit Gärten, der alte Dorfkern an der Straße Alt-Rudow, der Endbahnhof der U7, und am Rand der Teltowkanal und die Hochhäuser der Gropiusstadt. Diese Seite erklärt, warum im Eigenheim die Pflichten bei Ihnen selbst liegen, wo die Selbsthilfe im Garten rechtlich endet und an welche Stelle die Meldung geht.

Das Wichtigste zuerst

  • Der Umweltatlas ordnet Buckow und Rudow den Ein- und Zweifamilienhausgebieten mit Gärten zu. Auf dem Privatgrundstück muss nach dem Berliner Serviceportal der Eigentümer die Bekämpfung beauftragen — im Eigenheim sind Sie das selbst.
  • Bei Ratten verlangt die Berliner Verordnung zweierlei unverzüglich: die Meldung an das Gesundheitsamt und die Beauftragung einer Fachkraft. Für Rudow ist das die Dienststelle des Bezirksamts Neukölln in der Blaschkoallee 32.
  • Für die Rattenbekämpfung im Außenbereich verweist das Gesundheitsamt Neukölln auf den Ratgeber des Umweltbundesamts: offene Köderauslegung ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt, Antikoagulanzien der zweiten Generation gehören nur in sachkundige Hände.
  • Wespen und Hornissen stehen nicht in der Schädlingsbekämpfungsverordnung. Hier zieht das Naturschutzrecht die Grenze, und die Hornisse ist besonders geschützt.
  • Zahlen zu Befällen je Ortsteil veröffentlicht keine Stelle, die wir gelesen haben. Die Schwerpunkte dieser Seite folgen aus der Bauform, nicht aus behaupteter Häufigkeit.
01Ortsbild

Gärten, ein Kanal und eine Großsiedlung als Nachbar

Was über das Gebiet amtlich belegt ist, und für welchen Zuschnitt die Zahlen gelten.

Rudow ist einer der fünf Ortsteile des Bezirks Neukölln, neben Nord-Neukölln, Britz, Buckow und der Gropiusstadt, und mit 1.181 Hektar nach der Gebietsaufstellung des Bezirksamts der zweitgrößte. Der Umweltatlas ordnet Buckow und Rudow den Ein- und Zweifamilienhausgebieten mit Gärten zu — das ist die Bauform, um die es auf dieser Seite geht. Dazwischen liegt, was man mit dem Ortsteil verbindet: der alte Dorfkern an der Straße Alt-Rudow und der U-Bahnhof Rudow, an dem die Linie U7 endet.Quelle 3Quelle 4Quelle 8

Zwei Zahlen aus amtlichen Erhebungen gehören dazu, beide gelten für den Bezirk als Ganzes und nicht für den Ortsteil allein. Die Flächenerhebung des Amts für Statistik weist für Neukölln 86 Hektar Gewässer aus, davon 55 Hektar Kanäle, nämlich den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Teltowkanal — der zweite ist der, der den Rudower Rand berührt. Und der Umweltatlas zählt für den Bezirk 400 Hektar Kleingartenanlagen, den dritthöchsten Wert Berlins. Ein Ortsteil, in dem das Grün nicht im Hinterhof liegt, sondern am Haus, hat mit beidem mehr zu tun als die Gründerzeitblöcke im Norden desselben Bezirks.Quelle 7Quelle 9

Das sind Ausgangslagen, keine Befallszahlen. Wie oft aus Rudow gemeldet wird, veröffentlicht weder das Bezirksamt noch das Amt für Statistik, und aus Gärten oder Kanalufern eine Häufigkeit zu errechnen wäre eine Erfindung. Was die Bauform hergibt, ist etwas anderes: sie sagt, wer im Befallsfall handeln muss und wo eine Suche ansetzt.

02Ratten

Ratten: das Grundstück ist der Fall, und der Köder ist keine Abkürzung

Im Eigenheim gibt es keine Hausverwaltung, der man die Sache zuschiebt. Dafür gibt es Regeln für den Griff zum Köder, veröffentlicht vom eigenen Bezirksamt.

Im Mietshaus wandert eine Rattensichtung als Anzeige zur Verwaltung, und die kümmert sich um Meldung und Fachkraft. Im Ein- oder Zweifamilienhaus fällt diese Zwischenstation weg. Das Berliner Serviceportal formuliert es nüchtern: auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung, auf einem Privatgrundstück muss der Eigentümer sie beauftragen. Wer in Rudow ein Haus mit Garten besitzt, ist also beides zugleich — die Person, die meldet, und die Person, die die Fachkraft beauftragt und am Ende deren Bescheinigung an das Amt weiterreicht.Quelle 5Quelle 17

Der Garten verleitet zur Selbsthilfe, und genau dafür hat das eigene Bezirksamt eine Seite veröffentlicht. Das Gesundheitsamt Neukölln verweist für die Bekämpfung von Ratten im Außenbereich auf den Ratgeber des Umweltbundesamts zur Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien und fasst dessen Kernpunkte zusammen. Drei davon betreffen jeden Rudower Garten.Quelle 2

  • Kein offener Köder. Eine offene Auslegung von Ködern ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt.
  • Nicht jedes Mittel für jede Hand. Antikoagulanzien der zweiten Generation dürfen nur von Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfern sowie anderen sachkundigen Verwendern eingesetzt werden.
  • Erst prüfen, ob es ohne Chemie geht. Vor dem Griff zum Köder ist nach demselben Ratgeber zu prüfen, ob nichtchemische Verfahren wie Fallen ausreichen.

Quelle 2

Wichtig ist, was die Selbsthilfe nicht ersetzt: die beiden Pflichten aus der Verordnung. Auch wer im Garten regelkonform Fallen stellt, muss den festgestellten Befall melden und eine Fachkraft beauftragen. Und das Umweltbundesamt setzt der Ortsvermutung eine Grenze: das Kanalsystem ist nicht der hauptsächliche Lebensraum der Wanderratte, ein Fund im Garten beweist keinen Befall im Kanal und umgekehrt. In Gebäude gelangen die Tiere nach demselben Steckbrief über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse — geprüft wird also am Haus, nicht am Ufer. Was die Meldepflicht im Einzelnen umfasst, steht auf unserer Seite zu Ratten.Quelle 17Quelle 10

Der Teltowkanal ist eine Wasserstraße und nicht die Kanalisation. Der Steckbrief des Umweltbundesamts beschreibt den Wechsel der Tiere zwischen Kanalisation und oberirdischen Bereichen; über Schifffahrtskanäle sagt er nichts, und wir leiten aus der Wasserlage deshalb auch nichts ab. Und im dunklen Gartenhaus entscheidet die Artfrage über die Pflicht: die Verordnung nennt unter den Nagetieren nur Hausratten und Wanderratten. Eine Maus löst weder Melde- noch Beauftragungspflicht aus — die Unterscheidungsmerkmale stehen auf unserer Seite zu Mäusen.Quelle 10Quelle 17

03Wespen

Wespen: die Bauteile des Einzelhauses und die Falle im Garten

Das zweite Tier dieser Seite ist kein Meldefall. Hier zieht das Naturschutzrecht die Grenze, und die verläuft mitten durch den Baumarktkorb.

Ein Haus mit Garten hat genau die Stellen, an denen Wespenvölker gründen. Das Umweltbundesamt nennt als Ersatzhöhlen im Siedlungsbereich Vogelnistkästen, Schuppen, Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen, Rollladenkästen und Nischen auf Dachböden; die Deutsche Wespe nistet meist in Erdhöhlen, in Siedlungsnähe auch in Dachböden und Rollladenkästen. Ein Erdnest im Beet, ein Volk im Rollladenkasten oder unter der Verschalung des Gartenhauses ist im Ein- und Zweifamilienhausgebiet also keine Kuriosität, sondern die Bauform bei der Arbeit.Quelle 11

Rechtlich läuft dieser Fall anders als die Ratte. Wespen und Hornissen stehen nicht in Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, eine Meldepflicht gibt es nicht. Die Grenze zieht das Naturschutzrecht: die Hornisse ist nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ebenso Bienen und Hummeln, deren Nest im Rollladenkasten leicht mit einem Wespennest verwechselt wird. Für die nicht gelisteten Arten wie die Deutsche und die Gemeine Wespe gilt Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG: fangen, verletzen oder töten nur mit vernünftigem Grund. Das Umweltbundesamt nennt mangelnde Artenkenntnis ausdrücklich als Grund dafür, dass häufig Nester friedlicher oder sogar geschützter Arten vernichtet werden — der Fehler passiert vor dem ersten Handgriff.Quelle 17Quelle 13Quelle 15Quelle 11

Die zweite Grenze verläuft durch den Garten selbst. Die Wespenfalle mit Lockmittel wirkt unspezifisch: nach dem Umweltbundesamt zeigen Untersuchungen, dass darin je nach Aufstellort und Jahreszeit regelmäßig auch besonders geschützte Arten wie die Hornisse getötet werden. Und Geräte mit UV-Licht oder Stromgitter sind nach Paragraf 4 der Bundesartenschutzverordnung für den Außenbereich nicht verwendbar, auch wenn im Onlinehandel damit geworben wird. Die Selbsthilfe im Garten ist hier also nicht nur wirkungsarm, sie kann ein Verstoß sein, den niemand beabsichtigt hat.Quelle 12Quelle 14

Zwei Sätze der Berliner Senatsverwaltung ordnen den Rest. Erstens: Nester werden niemals ein zweites Mal genutzt — im Herbst endet die Sache von allein, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern. Zweitens: bei den Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Dort fangen wir an, keinen Schritt vorher; bei geschützten Arten ist die Naturschutzbehörde zuständig und nicht wir. Die vollständige Rechtslage samt Erkennungsmerkmalen steht auf unserer Seite zu Wespen und Hornissen.Quelle 16Quelle 11

Beschreiben Sie, wo das Nest sitzt und was Sie beobachten. Ob es nach einer geschützten Art aussieht und der Fall zur Behörde gehört statt zu uns, klärt sich in diesem Gespräch.

04Die Kante

Die Gropiusstadt-Kante und die Grenze im Süden

An der einen Linie wechselt die Bauform, aber nicht das Amt. An der anderen wechselt das Bundesland, und mit ihm das ganze Recht.

Die Gropiusstadt ist kein gewachsener Nachbar, sondern aus Rudow herausgeschnitten: das Bezirksamt merkt an, dass sich der Ortsteil aus den Gemarkungen Buckow und Rudow zusammensetzt, auf 268 Hektar. Der Umweltatlas ordnet ihn dem Flächentyp Großsiedlung und Punkthochhäuser zu. Am Rudower Rand stehen sich damit zwei Bauformen unmittelbar gegenüber, die im Befallsfall verschieden funktionieren: im Einzelhaus gehört das ganze Problem einer Partei, im Geschosswohnungsbau ist ein Befall selten sauber einer Einheit zuzurechnen, und zwischen Bewohnern, Verwaltung und Eigentümern beginnt die Zuständigkeitsfrage. Wie sie rechtlich sortiert ist, steht auf unserer Seite zu Vermieter und Mieter.Quelle 4Quelle 8

Für die Meldung ändert die Kante nichts. Beide Ortsteile liegen im Bezirk Neukölln, und örtlich zuständig ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung das Gesundheitsamt des Bezirksamts, in dessen Bezirk das befallene Objekt liegt. Ob die Adresse auf der Rudower oder der Gropiusstädter Seite liegt, entscheidet also nicht über das Amt — die Meldung geht in beiden Fällen an dieselbe Stelle in der Blaschkoallee.Quelle 17Quelle 1Quelle 3

Anders die zweite Linie. Im Süden ist die Bezirksgrenze zugleich die Landesgrenze: jenseits liegt Brandenburg, und dort gilt die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nicht mehr, auch wenn die nächste Straßenecke noch zu Rudow gehört. Nach dem amtlichen Datensatz der Bezirksgrenzen hat Neukölln drei Berliner Nachbarn, im Osten ist das Treptow-Köpenick — hinter dieser Grenze nimmt das dortige Bezirksamt die Meldung entgegen. Wo die Linien im Straßenraum genau verlaufen, sagt der Datensatz nicht, und wir behaupten es nicht; die Anschriften aller zwölf Ämter stehen in der Übersicht der Berliner Bezirksämter.Quelle 6Quelle 17

05Meldeweg

An welche Stelle die Meldung aus Rudow geht

Für die vollständige Beschreibung des Meldewegs ist die Bezirksseite da. Hier steht, was ein Rudower Fall davon braucht.

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln, Dienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Blaschkoallee 32, 12359 Berlin. Die Amtsseite nennt Telefon (030) 90239-1280 und die E-Mail-Adresse geshyg@bezirksamt-neukoelln.de; ein Brief geht an die Postanschrift 12040 Berlin. Das Serviceportal des Landes nennt als Wege schriftlich, per E-Mail oder telefonisch, als relevante Angaben den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine fotografische Dokumentation, und es bezeichnet die Meldung als gebührenfrei.Quelle 1Quelle 5

Mit der ersten Meldung ist der Vorgang nicht erledigt: das Bekämpfungsergebnis muss dem Gesundheitsamt schriftlich gemeldet werden, und zum Abschluss gehört die Bescheinigung der Fachkraft über die verwendeten Mittel samt B-Nummer. Die Sprechstunden der Dienststelle, die Allgemeinverfügung zum Hermannplatz und die übrigen Einzelheiten führt die Seite zum Bezirk Neukölln; was landesweit gilt, die Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 5Quelle 17

06Anfahrt

Wie wir nach Rudow kommen

Der einzige Abschnitt auf dieser Seite, in dem es um uns geht.

Nach Rudow kommen wir gefahren, von unserer einen Anschrift in Berlin aus. Ein Büro an der Straße Alt-Rudow gibt es nicht, auch keinen Stützpunkt am U-Bahnhof, und ein Team, das im Ortsteil stationiert wäre, ebenso wenig. Der Wagen, der dann vor dem Haus steht, trägt keine Aufschrift, und die Nachbarn sehen jemanden mit einem Koffer kommen. In einer Straße, in der man einander kennt und jeden fremden Wagen bemerkt, ist diese Unauffälligkeit für viele der eigentliche Grund anzurufen.

Auf dem Grundstück wird erst gesucht, dann behandelt, und den Preis für den Einsatz nennen wir, bevor wir anfangen. Der Sachkundenachweis nach TRGS 523 ist in Deutschland Voraussetzung, um Biozide gegen Schädlinge einzusetzen — fragen Sie jeden Betrieb danach, uns eingeschlossen; für die Köder im Außenbereich ist er nach dem Ratgeber, auf den das Gesundheitsamt Neukölln verweist, ohnehin die Eintrittskarte. Bei Ratten gehört zum Einsatz die Bescheinigung, mit der die Abschlussmeldung an das Bezirksamt geführt wird. Woran der Aufwand hängt und warum ein telefonisch zugesagter Festpreis ohne Besichtigung misstrauisch machen sollte, steht auf unserer Seite dazu, was den Preis bestimmt.Quelle 2Quelle 17

Sagen Sie am Telefon, was Sie gesehen haben und ob es um Haus, Garten oder beides geht. Ob eine Meldung fällig ist, klären wir im selben Gespräch — absetzen müssen Sie sie allerdings selbst.

07Fragen

Fragen und Antworten

Wo melde ich einen Rattenbefall in Rudow?

Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln, Dienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Blaschkoallee 32, 12359 Berlin. Die Amtsseite nennt Telefon (030) 90239-1280 und die E-Mail-Adresse geshyg@bezirksamt-neukoelln.de, ein Brief geht an die Postanschrift 12040 Berlin. Das Serviceportal des Landes nennt als Wege schriftlich, per E-Mail oder telefonisch, und die Meldung ist gebührenfrei.

15

Darf ich in meinem Garten selbst Rattenköder auslegen?

Nur in engen Grenzen. Das Gesundheitsamt Neukölln verweist für den Außenbereich auf den Ratgeber des Umweltbundesamts: eine offene Auslegung von Ködern ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt, Antikoagulanzien der zweiten Generation dürfen nur Schädlingsbekämpfer und andere sachkundige Verwender einsetzen, und vorher ist zu prüfen, ob nichtchemische Verfahren wie Fallen ausreichen. Die Pflicht, den Befall zu melden und eine Fachkraft zu beauftragen, bleibt von jeder Selbsthilfe unberührt.

217

Ich wohne im eigenen Haus. Wer muss bei einem Rattenbefall handeln?

Sie selbst. Das Berliner Serviceportal hält fest, dass auf einem Privatgrundstück der Eigentümer die Bekämpfung beauftragen muss; auf öffentlichem Grund übernimmt sie das Bezirksamt. Dazu kommen die beiden Pflichten aus der Verordnung: die unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt und die unverzügliche Beauftragung einer Fachkraft. Eine Hausverwaltung, die das übernimmt, gibt es im Eigenheim nicht.

517

Im Rollladenkasten summt es. Darf ich das Nest selbst entfernen?

Erst muss die Art geklärt sein. Hornissen sowie Bienen und Hummeln sind nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest darf nicht zerstört werden. Für nicht gelistete Wespenarten gilt Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG: fangen, verletzen oder töten nur mit vernünftigem Grund. Das Umweltbundesamt nennt mangelnde Artenkenntnis ausdrücklich als Grund dafür, dass häufig Nester friedlicher oder geschützter Arten vernichtet werden.

131511

Sind Wespenfallen im Garten erlaubt?

Davon ist abzuraten, und teils sind sie verboten. Nach dem Umweltbundesamt wirkt das Lockmittel unspezifisch, Untersuchungen zeigen, dass je nach Aufstellort und Jahreszeit regelmäßig auch besonders geschützte Arten wie die Hornisse darin getötet werden. Geräte mit UV-Licht oder Stromgitter sind nach Paragraf 4 der Bundesartenschutzverordnung im Außenbereich nicht verwendbar, auch wenn im Onlinehandel damit geworben wird.

1214

Muss ich ein Wespennest in Rudow melden?

Nein. Wespen und Hornissen stehen nicht in Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, eine Meldepflicht wie bei Ratten gibt es nicht. Die Grenze zieht hier das Naturschutzrecht: bei geschützten Arten wie der Hornisse ist die Naturschutzbehörde die richtige Adresse, bei nicht geschützten Arten kann nach der Berliner Senatsverwaltung notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden.

1716

Meine Adresse liegt am Rand der Gropiusstadt. Welches Amt ist zuständig?

Dasselbe wie für den Rest von Rudow. Die Gropiusstadt ist einer der fünf Ortsteile des Bezirks Neukölln und setzt sich nach Angabe des Bezirksamts aus den Gemarkungen Buckow und Rudow zusammen. Auf welcher Seite der Ortsteilgrenze das Haus steht, spielt für die Meldung keine Rolle — zuständig ist in beiden Fällen das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln in der Blaschkoallee 32.

341

Mein Grundstück liegt an der Stadtgrenze. Was gilt jenseits davon?

Im Süden ist die Neuköllner Bezirksgrenze zugleich die Landesgrenze zu Brandenburg, und dort gilt die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nicht. Für ein Objekt jenseits der Linie ist kein Berliner Amt zuständig, sondern eine Behörde des Landes Brandenburg, auch wenn die nächste Straßenecke noch zu Rudow gehört. Liegt das Objekt auf der Berliner Seite, gilt der Neuköllner Meldeweg.

617

Ich habe eine Maus im Gartenhaus gesehen. Muss ich das melden?

Nein. Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nennt unter den Nagetieren nur Hausratten und Wanderratten, Mäuse stehen nicht darin. Eine Melde- oder Beauftragungspflicht besteht deshalb nicht. Stellt sich das Tier als Ratte heraus, greift die volle Pflicht: unverzügliche Meldung und unverzügliche Beauftragung einer Fachkraft.

17

Was kostet ein Einsatz in Rudow?

Hier steht keine Zahl, weil jede Zahl ohne Besichtigung geraten wäre. Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung richten sich nach Befall, Fläche, Zugang und der Zahl der nötigen Termine — bei einem Grundstück mit Garten auch danach, ob nur das Haus oder auch der Außenbereich behandelt wird. Wir sehen uns den Befall an und nennen den Preis, bevor wir anfangen. Ein telefonisch zugesagter Festpreis, ohne dass jemand den Befall gesehen hat, ist dagegen ein Warnzeichen.

Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

  1. Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Hygiene und Umweltmedizin, SchädlingeDienststelle Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Fachbereich medizinischer Katastrophenschutz), Blaschkoallee 32, 12359 Berlin, Postanschrift 12040 Berlin, Telefon +49 30 90239-1280, geshyg@bezirksamt-neukoelln.de, Aufgabenbeschreibung
  2. Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, Informationen zur Bekämpfung von Ratten im AußenbereichVerweis auf den Ratgeber des Umweltbundesamts zur Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern mit Antikoagulanzien, Fassung September 2018, Verbot der offenen Köderauslegung ohne Köderstationen, Sachkundeanforderung für Antikoagulanzien der zweiten Generation, Vorrang nichtchemischer Verfahren
  3. Bezirksamt Neukölln, Über den Bezirk, Ortsteile von NeuköllnDer Bezirk Neukölln besteht aus den Ortsteilen Neukölln (Nord-Neukölln), Britz, Buckow, Rudow und der Gropiusstadt
  4. Bezirksamt Neukölln, Über den Bezirk, Gebietsflächen in NeuköllnOrtsteilflächen Rudow 1.181 und Gropiusstadt 268 Hektar, Anmerkung zur Zusammensetzung der Gropiusstadt aus den Gemarkungen Buckow und Rudow
  5. Serviceportal Berlin, Dienstleistung Schädlingsbefall meldenMeldung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch, gebührenfrei, keine erforderlichen Unterlagen, relevante Angaben, schriftliche Meldung des Bekämpfungsergebnisses, Bekämpfung auf öffentlichem Grund durch das Bezirksamt, auf Privatgrundstücken Beauftragung durch den Eigentümer
  6. Amtliche Bezirksgrenzen Berlins, Datensatz ALKIS Berlin Bezirke, Bereitstellung als GeoJSON über die Open-Data-Infrastruktur des Landes BerlinAus den Geometrien abgeglichen: Neukölln grenzt an genau drei Berliner Bezirke, Friedrichshain-Kreuzberg im Norden, Tempelhof-Schöneberg im Westen und Treptow-Köpenick im Osten. Die übrige Grenze im Süden trennt den Bezirk von keinem weiteren Berliner Bezirk und ist damit die Landesgrenze
  7. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9, Gewässerfläche Neukölln 86 Hektar, davon 55 Hektar Kanäle (Neuköllner Schifffahrtskanal und Teltowkanal)
  8. Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, Flächentypen der Ein- und Zweifamilienhausgebiete mit Gärten sowie Flächentyp 9 Großsiedlung und Punkthochhäuser
  9. Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Flächennutzung, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung mit Tabelle 3, Stand 31.12.2020, Kleingartenanlagen nach Bezirken, Neukölln 400 Hektar
  10. Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteLebensraum, Wechsel zwischen Kanal und oberirdischen Bereichen, Eindringen über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse, Kanalsystem nicht der hauptsächliche Lebensraum
  11. Umweltbundesamt, Steckbrief Wespen und HornissenAussehen und Vorkommen, Schadpotential, Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen
  12. Umweltbundesamt, Insektenschutz im Garten: Sind Wespenfallen im Freien erlaubt?Wespenfallen als Biozidprodukte, UV-Lichtfallen, Darf ich Wespen bekämpfen?
  13. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Hymenoptera: Apoidea spp. (Bienen und Hummeln), Bembix spp., Cimbex spp., Formica spp. und Vespa crabro (Hornisse), jeweils Spalte 2
  14. Bundesartenschutzverordnung, Paragraf 4Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 sowie Satz 3, verbotene Fang- und Tötungsmittel
  15. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
  16. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Konfliktträchtige ArtenAbschnitt Hornisse
  17. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5 und 9

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