Schädlingsbefall in Friedrichshain-Kreuzberg melden: das zuständige Gesundheitsamt
Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung schickt die Meldung an das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts. Für Friedrichshain und für Kreuzberg ist das ein einziger Fachbereich an einer einzigen Anschrift, und es ist nicht das Rathaus. Diese Seite sagt, welcher, wo, und was das Bezirksamt dazu veröffentlicht.
Das Wichtigste zuerst
- Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, dort der Fachbereich 2: Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz.
- Er sitzt in der Urbanstr. 24 in 10967 Berlin, also im Ortsteil Kreuzberg, und nicht am Sitz des Bezirksamts in der Frankfurter Allee.
- Kontakt nach Angabe der Amtsseite: Telefon (030) 90298-8328, Fax (030) 90298-3033, E-Mail hygiene@ba-fk.berlin.de, Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr.
- Der Bezirk hat genau zwei Ortsteile, Friedrichshain und Kreuzberg, und für beide ist derselbe Fachbereich zuständig. Maßgeblich ist, wo das befallene Objekt steht, nicht wo Eigentümer oder Hausverwaltung sitzen.
- Ein eigenes bezirkliches Formular und einen eigenen Online-Dienst für die Schädlingsmeldung veröffentlicht das Bezirksamt nicht. Es gibt einen berlinweiten Vordruck, und die Meldung ist auch formlos per Brief, per E-Mail oder telefonisch möglich.
An welche Stelle im Bezirksamt die Meldung geht
Das Bezirksamt führt die Schädlingsmeldung nicht zentral, sondern in einem eigenen Fachbereich des Gesundheitsamts.
Für ein Objekt in Friedrichshain oder in Kreuzberg geht die Meldung an das Gesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg. Dort ist sie einem eigenen Fachbereich zugeordnet, dem Fachbereich 2 mit dem vollen Namen Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz. Er sitzt in der Urbanstr. 24 in 10967 Berlin. Die Amtsseite nennt als Kontakt die Telefonnummer (030) 90298-8328, die Faxnummer (030) 90298-3033 und die E-Mail-Adresse hygiene@ba-fk.berlin.de, als Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 14 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr, und als Verkehrsanbindung den Bus M41 an der Haltestelle Urbanstr./Körtestr. sowie den U-Bahnhof Südstern der Linie U7.Quelle 1
Das ist nicht die Anschrift, unter der die meisten das Bezirksamt kennen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin führt als seine Anschrift die Frankfurter Allee 35/37 in 10247 Berlin und als Rufnummer die (030) 90298-0. Wer die Meldung dorthin richtet, richtet sie an die richtige Behörde, aber an die falsche Stelle darin. Adressat der Meldung nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist der Fachbereich in der Urbanstraße, und die Urbanstraße liegt im Ortsteil Kreuzberg.Quelle 2Quelle 3
Der Fachbereich beschreibt seine Aufgabe selbst. Er berät nach eigener Angabe unter anderem zu hygienischen Fragen in Gemeinschaftseinrichtungen und in Wohnungen sowie beim Auftreten tierischer Schädlinge, und nennt als Beispiele ausdrücklich Ratten und Bettwanzen. Diese beiden Beispiele stehen rechtlich weit auseinander: Ratten lösen die Melde- und Beauftragungspflicht der Verordnung ohne Einschränkung aus, Bettwanzen stehen in der Verordnung überhaupt nicht. Die Beratung schließt der Fachbereich trotzdem ein.Quelle 1Quelle 5
- 01Adressat festlegenGesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, Fachbereich 2, Urbanstr. 24, 10967 Berlin.
- 02Weg wählenDas Land Berlin nennt für die Meldung drei Wege: per Brief, per E-Mail oder telefonisch. Für diesen Bezirk sind das hygiene@ba-fk.berlin.de und (030) 90298-8328.
- 03Angaben zusammenstellenRelevant sind nach der Beschreibung der Dienstleistung der Ort der Sichtung, der Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine fotografische Dokumentation. Erforderliche Unterlagen nennt das Land keine.
- 04Vordruck verwenden, wenn Sie mögenEs gibt einen berlinweiten Vordruck zur Meldung im Formularverzeichnis des Landes. Er ist ein Angebot und keine Bedingung.
- 05Fachkraft beauftragenDie Meldung ersetzt die Beauftragung nicht. Beides ist nach Paragraf 5 Absatz 1 der Verordnung unverzüglich zu tun, und zwar nebeneinander.
Eine Lücke, die wir nicht füllen: einen eigenen Online-Dienst und ein eigenes bezirkliches Formular für die Schädlingsmeldung veröffentlicht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht, und auf welchem der drei Wege der Fachbereich die Meldung am liebsten hätte, steht auf seiner Seite ebenfalls nicht. Wer sichergehen will, fragt das unter der genannten Nummer.Quelle 1
Welche Ortsteile dazugehören und wo die Zuständigkeit endet
Zwei Ortsteile, ein Amt, sechs Nachbarn. Entscheidend ist, wo das Haus steht.
Friedrichshain-Kreuzberg besteht aus genau zwei Ortsteilen, Friedrichshain und Kreuzberg, und die Spree grenzt sie voneinander ab. Feiner unterteilt ist der Bezirk in acht Bezirksregionen, je vier auf jeden Ortsteil, und in 36 Planungsräume, davon 19 in Kreuzberg und 17 in Friedrichshain. Für die Meldung spielt diese Unterteilung keine Rolle: zuständig ist für beide Ortsteile und für jeden Planungsraum derselbe Fachbereich in der Urbanstraße.Quelle 3Quelle 1
Maßgeblich ist die Lage des befallenen Objekts, nicht der Sitz des Eigentümers und nicht der Sitz der Hausverwaltung. Für ein Haus in Kreuzberg ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg zuständig, auch wenn die Verwaltung in Steglitz sitzt und die Eigentümerin außerhalb Berlins wohnt. Das ist die häufigste Fehlmeldung, und sie kostet den Vorgang einen Umweg über eine unzuständige Stelle.Quelle 5
An der Bezirksgrenze wechselt die Zuständigkeit, und das ist dem Haus gegenüber nicht anzusehen. Nach dem amtlichen Datensatz der Berliner Bezirksgrenzen hat Friedrichshain-Kreuzberg sechs Nachbarn. Liegt das befallene Objekt jenseits der Linie, ist das dortige Bezirksamt zuständig und nicht dieses. Für jeden dieser sechs Bezirke führen wir eine eigene Seite mit seinem Meldeweg.Quelle 6
- Mitte, im Nordwesten. Die längste der sechs Grenzen. Steht das befallene Haus jenseits davon, ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Mitte zuständig.
- Pankow, im Nordosten. Jenseits dieser Grenze ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Pankow zuständig.
- Lichtenberg, im Osten. Jenseits dieser Grenze ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Lichtenberg zuständig.
- Treptow-Köpenick, im Südosten. Jenseits dieser Grenze ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick zuständig.
- Neukölln, im Süden. Jenseits dieser Grenze ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln zuständig.
- Tempelhof-Schöneberg, im Südwesten. Jenseits dieser Grenze ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg zuständig.
Nicht dazu gehört Charlottenburg-Wilmersdorf. Nach dem amtlichen Datensatz haben die beiden Bezirke keine gemeinsame Grenze, obwohl viele das annehmen. Wer dort meldet, meldet bei einem Amt, das für das Objekt nichts anordnen kann.Quelle 6
Was in Friedrichshain-Kreuzberg statistisch anders ist
Drei Befunde aus amtlichen Quellen. Sie erklären nicht jeden Befall, aber sie erklären, warum ein Befall hier oft mehrere Parteien betrifft.
Friedrichshain-Kreuzberg ist mit 20,40 Quadratkilometern der flächenkleinste der zwölf Bezirke und zählte zum 31. Dezember 2025 rund 292.789 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung, rechnerisch also etwa 14.350 je Quadratkilometer. Der Wohnungsbestand ist der älteste der Stadt: im Alt-Bezirk Kreuzberg stammen 65,7 Prozent der Wohngebäude aus der Zeit bis 1920, der höchste Wert aller Alt-Bezirke, und Friedrichshain liegt in derselben Größenordnung. Der Umweltatlas ordnet die Bebauung überwiegend den gründerzeitlichen Flächentypen zu, also dichter und geschlossener Blockbebauung mit Hinterhöfen.Quelle 7Quelle 8Quelle 9Quelle 10
Der zweite Befund ist für eine Meldung wichtiger als der erste. Der Bezirk hat mit 16 Prozent den höchsten Mischnutzungsanteil Berlins, und nur 45 Prozent seiner Blöcke sind reine oder ganz überwiegende Wohnblöcke. Wohnen und Gewerbe liegen hier also überdurchschnittlich oft im selben Gebäude. Für einen Befall heißt das, dass mehrere Parteien mit verschiedenen Pflichten betroffen sein können. Gehört ein Lebensmittelbetrieb dazu, ordnet das Fachamt Maßnahmen nach Paragraf 6 Absatz 5 SchädlBekV nur im Einvernehmen mit dem für das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtswesen zuständigen Fachamt an. Was das für einen Betrieb bedeutet, steht auf unserer Seite zu Gewerbe und Gastronomie.Quelle 10Quelle 5
Der dritte Befund betrifft die Entwässerung. Der Bezirk ist fast vollständig an die Mischwasserkanalisation angeschlossen, die einzige Ausnahme ist die Halbinsel Stralau im Südosten von Friedrichshain mit Trennsystem. Waldfläche gibt es keine, Kleingärten nur 10 Hektar, Gewässer 133 Hektar.Quelle 11Quelle 12Quelle 8
Was am Anfang und was am Ende an das Bezirksamt geht
Zum ersten Teil sagt das Bezirksamt nichts, zum zweiten sagt die Verordnung alles.
In welcher Form das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Beginn und Abschluss der Bekämpfung entgegennimmt, veröffentlicht es nicht. Seine Seite nennt für den Fachbereich eine Anschrift, eine Rufnummer, eine Faxnummer, eine E-Mail-Adresse und Öffnungszeiten, und mehr steht dort nicht. Wir schreiben deshalb keine Form vor, die wir nicht belegen können, und raten auch keine. Berlinweit gilt, dass die Meldung per Brief, per E-Mail oder telefonisch möglich ist, dass sie gebührenfrei ist und dass das Ergebnis der Bekämpfung einschließlich der verwendeten Bekämpfungsmittel schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden ist, üblicherweise durch die Fachkraft.Quelle 1Quelle 4
Der Rest folgt der Verordnung und ist in jedem Bezirk gleich. Beginn und Abschluss der Bekämpfung sind mitzuteilen, und zum Abschluss gehört eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich der B-Nummer und über das Ergebnis. Ohne diese Bescheinigung ist der Vorgang gegenüber dem Bezirksamt nicht abgeschlossen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 5
Was das Landesrecht verlangt
Diese Regeln sind in allen zwölf Bezirken dieselben. Verschieden ist nur das Amt.
Die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ist Landesrecht und gilt in Friedrichshain-Kreuzberg wortgleich wie in Spandau. Ein Rattenbefall ist unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Für Pharaoameisen, synanthrope Schaben und synanthrope Fliegen gilt dieselbe Pflicht nur in besonders gefährdeten Einrichtungen. Mäuse, Bettwanzen, Motten und Fischchen stehen nicht in der Verordnung. Welche Tiere sie im Einzelnen nennt und wer melden muss, steht auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin, die uneingeschränkte Pflicht bei Ratten auf unserer Seite zu Ratten.Quelle 5
Wie wir nach Friedrichshain-Kreuzberg kommen
Wir kommen nach Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Niederlassung im Bezirk haben wir nicht, weder ein Büro noch einen eigenen Standort, die Anfahrt geht von unserer Anschrift in Berlin aus. Wir fahren nach Friedrichshain und nach Kreuzberg, wir nehmen den Befall auf, wir bekämpfen ihn und wir stellen die Bescheinigung aus, die der Fachbereich in der Urbanstraße am Ende sehen will. Was hier nicht steht, ist eine Reaktionszeit, eine Erreichbarkeit oder ein Preis. Solange uns dazu nichts Belegbares vorliegt, behaupten wir dazu nichts.
Sagen Sie, was Sie gesehen haben und in welcher Straße. Danach steht fest, ob überhaupt eine Meldepflicht besteht und was der nächste Schritt ist.
Fragen und Antworten
Wo melde ich einen Rattenbefall in Friedrichshain-Kreuzberg?
Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, dort beim Fachbereich 2: Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz. Er sitzt in der Urbanstr. 24 in 10967 Berlin. Die Amtsseite nennt die Telefonnummer (030) 90298-8328, die Faxnummer (030) 90298-3033 und die E-Mail-Adresse hygiene@ba-fk.berlin.de. Berlinweit ist die Meldung per Brief, per E-Mail oder telefonisch möglich.
Welches Gesundheitsamt ist für Kreuzberg zuständig, welches für Friedrichshain?
Muss ich zum Rathaus in der Frankfurter Allee?
Für die Schädlingsmeldung nicht. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg führt zwar die Frankfurter Allee 35/37 in 10247 Berlin als seine Anschrift und die (030) 90298-0 als Rufnummer, die Meldung nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung nimmt aber der Fachbereich 2 des Gesundheitsamts in der Urbanstr. 24 in 10967 Berlin entgegen.
Gibt es ein Formular für die Meldung in Friedrichshain-Kreuzberg?
Kein eigenes bezirkliches. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg veröffentlicht für die Schädlingsmeldung weder ein eigenes Formular noch einen eigenen Online-Dienst. Das Land Berlin stellt einen berlinweiten Vordruck zur Meldung im Formularverzeichnis bereit, und die Meldung ist auch formlos per Brief, per E-Mail oder telefonisch möglich.
Mein Haus steht direkt an der Grenze zu Neukölln. Welches Amt ist zuständig?
Das Amt des Bezirks, in dem das befallene Objekt liegt. Steht das Haus auf der Neuköllner Seite, ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln zuständig, steht es auf der Kreuzberger Seite, der Fachbereich 2 in der Urbanstr. 24. Friedrichshain-Kreuzberg grenzt nach dem amtlichen Datensatz der Bezirksgrenzen an sechs Bezirke: Mitte, Pankow, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg.
Die Hausverwaltung sitzt in einem anderen Bezirk. Ändert das die Zuständigkeit?
Nein. Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung stellt auf das örtlich zuständige Bezirksamt ab, und örtlich zuständig ist der Bezirk, in dem das befallene Grundstück oder Gebäude liegt. Für ein Objekt in Friedrichshain oder Kreuzberg bleibt es beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, auch wenn Verwaltung oder Eigentümer anderswo sitzen.
Welche Ortsteile gehören zu Friedrichshain-Kreuzberg?
Genau zwei: Friedrichshain und Kreuzberg. Die Spree grenzt sie voneinander ab. Verwaltungsintern ist der Bezirk weiter in acht Bezirksregionen unterteilt, je vier je Ortsteil, und in 36 Planungsräume, davon 19 in Kreuzberg und 17 in Friedrichshain. Für die Meldung ist diese Unterteilung ohne Bedeutung.
Kostet die Meldung beim Gesundheitsamt etwas?
Nach der Beschreibung der Dienstleistung des Landes Berlin ist die Meldung gebührenfrei. Die Kosten der Bekämpfung trägt davon unabhängig die nach der Verordnung pflichtige Person. Auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung, auf privatem Grund muss im Regelfall die Eigentümerin oder der Eigentümer eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Gesundheitsamt, Fachbereich 2: Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und KatastrophenschutzAufgabenbeschreibung, Kontaktblock Urbanstr. 24, 10967 Berlin, Telefon (030) 90298-8328, Fax (030) 90298-3033, E-Mail hygiene@ba-fk.berlin.de, Öffnungszeiten und Verkehrsanbindung
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Über den Bezirk, Zahlen und FaktenEckdaten und Kontaktblock des Bezirksamts, Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, Telefon (030) 90298-0
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Broschüre Kleinräumige Daten Friedrichshain-Kreuzberg, Ausgabe 2024Bezirksprofil: zwei Ortsteile, durch die Spree voneinander abgegrenzt, acht Bezirksregionen, 36 Planungsräume, davon 19 in Kreuzberg und 17 in Friedrichshain; Bezirksregion Tempelhofer Vorstadt und Planungsraum Urbanstraße im Ortsteil Kreuzberg
- ServicePortal Berlin, Dienstleistung Schädlingsbefall meldenBeschreibung, Ablauf, erforderliche Unterlagen, Gebühren und Vordruck. Berlinweite Seite mit den Standorten aller zwölf Gesundheitsämter
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5, 6 und 9
- Geoportal Berlin, ALKIS Berlin Bezirke, Datensatz BezirksgrenzenAmtliche Bezirksgrenzen. Aus den Geometrien abgeglichen: Friedrichshain-Kreuzberg grenzt an Mitte, Pankow, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg, nicht an Charlottenburg-Wilmersdorf
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25, Einwohnerregisterstatistik BerlinStichtag 31.12.2025, Tabelle 11, Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung nach Bezirken
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9, Fläche und Nutzungsarten nach Bezirken
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung, Anteil der Wohngebäude bis 1920 nach Alt-Bezirken
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, gründerzeitliche Flächentypen, Mischnutzungsanteil und Anteil reiner Wohnblöcke nach Bezirken
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Misch- und Trennsystem im Stadtgebiet
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Flächennutzung, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung mit Tabelle 3, Stand 31.12.2020, Nutzungsarten nach Bezirken
Passt dazu
