Eine Fachkraft misst im hellen Bad die Feuchte der Silikonfuge, die Bewohnerin lehnt beruhigt im Türrahmen.

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Silberfischchen bekämpfen Berlin

Sie rufen an, wir übernehmen: Ursache finden statt nur sprühen, Festpreis vor Beginn. Auch der Feuchte gehen wir nach.

Sachkunde
TRGS 523
Einsatzgebiet
Alle 12 Bezirke
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Silberfischchen in Berlin

Silberfischchen sind in Berlin nicht meldepflichtig, und sie verraten mehr über die Wohnung als über ihre Bewohner. Diese Seite sagt Ihnen, welche Art Sie vor sich haben, warum Sprays nicht reichen und wer die Behandlung in der Mietwohnung bezahlt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fotografieren Sie ein Tier, bevor es in der Fuge verschwindet, mit einer Münze daneben. Die Art entscheidet über alles Weitere.
  • Sprühen Sie nichts und kaufen Sie keine Fallen. Solange die Feuchtequelle offen ist, kommt der Befall wieder.
  • Sie müssen nichts melden: Silberfischchen stehen nicht in der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung.
  • Zur Miete? Zeigen Sie den Befall Ihrem Vermieter an. Zahlen muss in aller Regel er, außer die Feuchte kommt aus Ihrem Wohnverhalten.
  • Wir nennen den Preis für den gesamten Einsatz vor dem ersten Handgriff: Festpreis vor Beginn.

Der Befall wartet nicht auf Sie

Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.

Erkennen

Woran erkenne ich Silberfischchen?

Drei Arten sehen einander ähnlich. Welche es ist, entscheidet über die Behandlung, und später darüber, wer zahlt.

Nachts im Bad, silbrig glänzend, 9 bis 11 Millimeter lang, mit langen Fühlern vorn und drei fadenförmigen Anhängen hinten. So beschreibt das Umweltbundesamt Silberfischchen. Tagsüber sitzen sie versteckt in Ritzen feuchter Räume. Wer den Befall abschätzen will, schaut deshalb nachts nach.Quelle 1

  • Silbriger Glanz. Der Körper trägt eine silbrige bis perlmuttfarbige Schuppung. Ein kleineres, mattes Tier kann derselbe Befall sein, denn das Schuppenkleid kommt erst ab dem vierten Larvenstadium.
  • Nur nachts unterwegs. Die Tiere sind nachtaktiv und sehr lichtscheu. Ihr Versteck verlassen sie nur zur Nahrungssuche und zur Paarung.
  • Immer in feuchten Räumen. Bad, Küche, Keller: Silberfischchen brauchen 75 bis 97 Prozent relative Luftfeuchtigkeit und gelten dem Umweltbundesamt als Feuchteanzeiger.
  • Ritzen und Fugen als Verstecke. Tagsüber sitzen sie in Ritzen feuchter Räume, genau dort, wo niemand hinsieht.
  • Keine Frage der Sauberkeit. Zur Nahrung gehören in Wohnräumen auch Haare, Hautschuppen und Hausstaubmilben, und die fallen in jeder bewohnten Wohnung an.

Quelle 1

MerkmalSilberfischchenOfenfischchenPapierfischchen
Körperlänge9 bis 11 Millimeterbis 12 Millimeteretwa 15 Millimeter
Aussehensilbergrau bis schwarzbraun, perlmuttfarbige Schuppungschwarz-gelbe Schuppenden Silberfischchen sehr ähnlich, aber größer
Klimafeuchtwarm, 75 bis 97 Prozent relative Luftfeuchtigkeithöhere Temperaturen von 30 bis 40 Grad, zeitweise Trockenheit wird tolerierteher trocken und warm, 20 bis 25 Grad und 55 bis 80 Prozent relative Luftfeuchtigkeit
Wo sie auftretenfeuchte Räume mit Ritzen, also Bad, Küche, Kellervor allem Bäckereien, Großküchen, Heizungskeller und Wäschereieneher in Wohnräumen, außerdem in Bibliotheken und Museen
Woran sie gehenstärke- und zuckerhaltige Materialien, in Wohnräumen auch Haare, Hautschuppen und HausstaubmilbenZellulose sowie stärke- und zuckerhaltige Substratestärkehaltige Materialien, besonders Papier und Karton mit über 45 Prozent Cellulose
Alle Angaben nach dem Steckbrief des Umweltbundesamts zu Silber-, Ofen- und Papierfischchen.Quelle 1

Die häufigste Verwechslung ist das Papierfischchen: sehr ähnlich, aber etwa 15 Millimeter groß, und es mag es trocken. Wer beides verwechselt, lüftet monatelang gegen ein Tier, dem das Lüften nichts ausmacht. Ein Foto mit einer Münze daneben klärt mehr als jede Beschreibung am Telefon.Quelle 1

Fehler

Warum Sprays und Hausmittel nicht reichen

Keiner dieser Wege ist verboten. Sie kosten nur Geld und Zeit und lassen die Ursache stehen.

Weil sie die Feuchte nicht ändern: Silberfischchen können sich in kalter trockener Umgebung nicht vermehren: Unter 10 Grad sind sie inaktiv, oberhalb von 35 Grad sterben sie ab. Ein Spray tötet Tiere. Das Klima, das sie hergeholt hat, bleibt.Quelle 1

  1. Die Art nicht bestimmen. Wer gegen die falsche Art vorgeht, senkt die Luftfeuchtigkeit für ein Tier, dem trockene Luft nichts ausmacht.
  2. Nur bekämpfen, nicht trocknen. Silberfischchen gelten dem Umweltbundesamt als Feuchteanzeiger und vermehren sich in kalter trockener Umgebung nicht. Solange die Feuchtequelle offen ist, bleibt jede Behandlung eine Momentaufnahme.
  3. Die Ritzen offen lassen. Das Umweltbundesamt nennt das Abdichten der Rückzugsräume ausdrücklich als die bessere Alternative zum regelmäßigen Absaugen. Es ist der unbequemste und der wirksamste Teil der Arbeit.
  4. Zum Spray greifen, ohne zu wissen, was drin ist. Biozidprodukte müssen nach dem Umweltbundesamt ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Das gilt auch für Fallen mit Lockstofflösung.
  5. Auf Hausmittel setzen. Zu Backpulver, Kartoffelscheiben und ähnlichen Empfehlungen aus Netzforen liegt uns keine Behördenquelle vor, die eine Wirkung belegt. Das Umweltbundesamt nennt Stoßlüften, Heizen, Absaugen und Abdichten, und sonst nichts.
  6. Kartons stapeln. Wellpappe, Füllmaterial und Leichtbaustoffe begünstigen laut Umweltbundesamt die Ausbreitung von Papierfischchen. Ein Keller voller Umzugskartons ist ein Vorratslager.
  7. Den Vermieter erst nach Monaten informieren. Nach Paragraf 536c BGB ist der Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wer das versäumt, verliert Minderung, Schadensersatz und Kündigungsrecht, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte.

Quelle 1Quelle 3Quelle 17

Der teuerste Fehler ist das Abwarten, aus zwei Gründen. Bei Silberfischchen wächst nicht der Befall, sondern die Feuchte, die ihn trägt. Bei Papierfischchen wächst der Sachschaden selbst, denn die Schäden an Büchern und Tapeten nennt das Umweltbundesamt erheblich.Quelle 1

Eine Pflicht, eine Fachkraft zu beauftragen, gibt es bei Fischchen nicht, und das behaupten wir auch nicht. Das Umweltbundesamt zieht die Grenze so: Lässt sich ein Befall nicht eindämmen, sollte eine Firma für Schädlingsbekämpfung zu Rate gezogen werden.Quelle 1Quelle 4

Ablauf

Wie ein Einsatz bei uns abläuft

Wir sagen hier nur, was wir tun. Angaben, die wir nicht belegen können, stehen nicht auf dieser Seite.

  1. 01BesichtigungSie schildern Raum, Tageszeit und alles, was mit Wasser zu tun hat, ein Foto hilft bei der Art. Vor Ort bestimmen wir die Art und nehmen Feuchtestellen und Verstecke auf. Erst danach steht fest, was sinnvoll ist.
  2. 02Festpreis vor BeginnDer Preis für den gesamten Einsatz wird vor dem ersten Handgriff genannt. Wer sich dagegen entscheidet, sagt ab, dabei bleibt es.
  3. 03BekämpfungBehandeln und abdichten gehören zusammen. Das Umweltbundesamt nennt das Abdichten der Ritzen ausdrücklich als die bessere Alternative zum wiederholten Absaugen.
  4. 04NachkontrolleOb eine zweite Kontrolle nötig ist, hängt vom Befund ab und wird vorher besprochen. Die gefundenen Feuchtequellen bekommen Sie benannt. In einer Mietwohnung trägt das Ihre Anzeige an den Vermieter.

Quelle 1

Wir arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken, auch am Wochenende, mit Sachkunde nach TRGS 523. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer.

Schildern Sie, wo und wann Sie die Tiere sehen. Danach wissen Sie, welche Art in Frage kommt, was der nächste Schritt ist und was er kostet.

Die Fachkraft übergibt dem Bewohner an der Tür die ausgefüllte Checkliste.
Erledigt heißt dokumentiert: Die Checkliste bleibt bei Ihnen.
Ihre Pflichten

Was Sie tun müssen: Miete, Eigentum, Verwaltung

Melden müssen Sie nichts. Die Frage, wer zahlt, entscheidet sich fast immer an einer einzigen Stelle: woher die Feuchte kommt.

Für Silberfischchen gibt es in Berlin keine Meldepflicht und keine Pflicht, eine Fachkraft zu beauftragen. Eine Pflicht bleibt in der Mietwohnung trotzdem: Sie zeigen den Befall unverzüglich Ihrem Vermieter an.Quelle 4Quelle 17

Grundlage ist die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 22. April 2026, die in Berlin seit dem 9. Mai 2026 gilt. Ihr Paragraf 1 zählt abschließend auf, welche Tiere als Gesundheitsschädlinge gelten. Fischchen stehen dort nicht.Quelle 4

Aufgezählt sind nur Hausratten und Wanderratten, Pharaoameisen, synanthrope Schaben, synanthrope Fliegen, die Asiatische Tigermücke und neuartige Gesundheitsschädlinge. Damit greift die Melde- und Beauftragungspflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 der Verordnung nicht: Sie müssen nichts an das Gesundheitsamt melden und niemanden beauftragen.Quelle 4

Bei Ratten ist das umgekehrt: Dort verlangt dieselbe Verordnung unverzüglich die Meldung an das Bezirksamt und die Beauftragung einer Fachkraft, und das Unterlassen ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer unsicher ist, welches Tier er gesehen hat, findet die Abgrenzung auf unserer Rattenseite. An welche Stelle die Meldung geht, steht für Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg auf der jeweiligen Bezirksseite, die übrige Zuordnung in der Übersicht der zwölf Bezirksämter.Quelle 4

Sie wohnen zur Miete
Zeigen Sie den Befall unverzüglich dem Vermieter an, sonst verlieren Sie Rechte. Zahlen muss in aller Regel er, denn ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache, außer Sie haben ihn durch falsches Wohnverhalten verursacht, etwa zu wenig Lüften und Heizen.
Ihnen gehört das Haus
Sie beauftragen selbst und tragen die Kosten. Die eigentliche Aufgabe ist die Feuchtequelle: Eine undichte Leitung oder eine kalte Außenwand ist Sache der Bausubstanz, und damit Ihre.
Sie verwalten
Eine Behördenmeldung entfällt, die Erhaltungspflicht gegenüber den Mietern bleibt. Lassen Sie die Feuchtequelle dokumentieren, bevor behandelt wird. Daran entscheidet sich später, wer die Kosten trägt.

Quelle 14Quelle 19

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat 2025 festgehalten: Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache, den grundsätzlich der Vermieter zu beseitigen hat, denn Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB verpflichtet ihn zur Erhaltung. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat.Quelle 14Quelle 19

An dieser Ausnahme hängt bei Fischchen der ganze Streit: Lüften und Heizen sind Wohnverhalten, eine undichte Leitung oder eine kalte Außenwand sind Bausubstanz. Halten Sie die Feuchtequelle fest, bevor jemand behandelt. Wer erst behandeln lässt, streitet über einen Zustand, den es nicht mehr gibt.Quelle 19

Minderung und Kostenersatz

Lässt sich die Ursache eines erheblichen Befalls weder Ihnen noch dem Vermieter vorwerfen oder bleibt sie unaufklärbar, kommt eine Mietminderung nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB in Betracht, so die vom Landessozialgericht zitierte Kommentierung. Voraussetzung bleibt Ihre unverzügliche Anzeige.Quelle 15Quelle 17Quelle 19

Die Kosten einer selbst beauftragten Behandlung bekommen Sie nur zurück, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig war, Paragraf 536a BGB. Für Sie heißt das: erst anzeigen, dann beauftragen.Quelle 16

Auf die Betriebskosten umlegen lässt sich eine einmalige Beseitigung nicht, denn Betriebskosten sind laufende, wiederkehrende Kosten. Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung erfasst nur die wiederkehrende Ungezieferbekämpfung. Einmalige Einsätze sind Instandhaltung: Die Rechnung gehört nicht in Ihre Nebenkostenabrechnung.Quelle 19Quelle 18

Eine Gerichtsentscheidung speziell zu Fischchenbefall haben wir nicht gelesen. Die Aussagen oben stammen aus einer Entscheidung zu Ungezieferbefall allgemein und aus dem Gesetz. Wer mindern oder Kosten zurückverlangen will, sollte sich beraten lassen.

Was sonst noch gilt

Bundesrecht ändert am Ergebnis nichts. Das Infektionsschutzgesetz definiert den Gesundheitsschädling in Paragraf 2 Nummer 12 als ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Bei Fischchen fehlt es genau an dieser Voraussetzung, dazu unten mehr.Quelle 5

Erst wenn die Behörde ein solches Tier feststellt und die Verbreitung von Erregern droht, ordnet sie Maßnahmen nach Paragraf 17 Absatz 2 IfSG an. Für Sie heißt das: Von Amts wegen passiert bei Fischchen nichts.Quelle 6

Der Artenschutz steht einer Bekämpfung nicht entgegen. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung listet bei den Insekten Schmetterlinge, Hautflügler, Käfer, Libellen, Netzflügler, Fangschrecken und Springschrecken, Fischchen nicht. Sie sind weder besonders noch streng geschützt, es bleibt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere.Quelle 9Quelle 10Quelle 11

Das Tierschutzgesetz verbietet Vorrichtungen und Stoffe zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen nur bei Wirbeltieren. Fischchen sind Insekten, die Vorschrift greift nicht. Es bleibt der Grundsatz aus Paragraf 1 Satz 2 TierSchG: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.Quelle 13Quelle 12

Ein Recht bindet auch ohne Meldepflicht, und es betrifft das Mittel statt das Tier: Biozidprodukte müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt dürfen, und ein Produkt mit Lockstofflösung ist per Definition ein Biozidprodukt. Die Falle aus dem Regal neben den Putzmitteln fällt also unter dieses Recht.Quelle 3

Wer in Deutschland Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Ein Betrieb, der ihn nicht zeigen will, ist der falsche.

Gesundheit

Wie gefährlich sind Silberfischchen?

Hier trennt sich diese Seite bewusst von dem, was sonst über Silberfischchen geschrieben wird.

Kaum. Das Umweltbundesamt schreibt: Geht der Befall nicht über das normale Maß hinaus, sind in der Regel keine Schäden durch diese Tiere zu erwarten. Das ist die vorsichtigste denkbare Aussage einer Fachbehörde, und das Gegenteil dessen, was die Suche im Netz gewöhnlich liefert.Quelle 1

Passend dazu führt der Schädlingsratgeber des Umweltbundesamts die Fischchen in der Rubrik Insekten und Spinnentiere, nicht bei den Gesundheitsschädlingen der Berliner Verordnung.Quelle 2Quelle 4

Wir haben keine Behördenquelle gefunden, die eine Übertragung von Krankheitserregern durch Silber-, Ofen- oder Papierfischchen belegt. Deshalb steht hier keine Krankheitsliste. Belegt ist eher das Gegenteil einer Bedrohung: Zu den Dingen, an denen Silberfischchen fressen, gehören auch Hausstaubmilben.Quelle 1

Wenn Ihnen jemand am Telefon aufzählt, welche Krankheiten Silberfischchen übertragen, fragen Sie nach der Fundstelle. Wir haben keine, und wir behaupten deshalb nichts.

Was zählt, ist die Feuchte, die den Tieren das Leben ermöglicht. Ob daraus Probleme an Bausubstanz oder Raumluft entstehen, entscheidet das Gebäude. Dazu sagen wir nichts, weil wir keine Quelle geprüft haben. Bei diesem Verdacht sind Sie bei einem Bausachverständigen richtig.

Vorbeugen

So verhindern Sie den nächsten Befall

Vorbeugen heißt hier: der Luft das Wasser nehmen. Einen bestehenden Befall beseitigt das nicht von heute auf morgen.

Das Umweltbundesamt nennt zwei Hebel, beide unspektakulär: Stoßlüften und Heizen in Feuchträumen senkt die Luftfeuchtigkeit, und die Rückzugsräume der Tiere werden regelmäßig abgesaugt oder, besser noch, abgedichtet. Das Abdichten ist der Teil, den fast niemand macht, und der, der den Unterschied macht.Quelle 1

  • Räume ohne Fensterlüftung. Innenliegende Bäder und fensterlose Kammern halten die Feuchte nach dem Duschen deutlich länger, als die meisten annehmen.
  • Fugen, Anschlüsse und Leitungen. Eine schadhafte Silikonfuge oder ein tropfender Anschluss unter dem Waschbecken liefert dauerhaft Wasser an eine Stelle, die niemand ansieht.
  • Kalte Flächen hinter Möbeln. Wo ein Schrank dicht an einer kalten Außenwand steht, wird es dahinter feuchter als im Raum davor.
  • Wäsche im Innenraum und feuchte Keller. Trocknende Wäsche gibt ihr Wasser an die Raumluft ab, und feuchte Kellerwände sind in Berliner Altbauten eher Regel als Ausnahme.
  • Kartons zügig entsorgen. Wellpappe und Füllmaterial begünstigen laut Umweltbundesamt die Ausbreitung von Papierfischchen. Ein Keller voller Umzugskartons ist ein Vorratslager.

Quelle 1

Gegen Papierfischchen hilft das Trockenhalten gerade nicht, die mögen es trocken und warm. Vorbeugen ersetzt deshalb nie die Bestimmung der Art.Quelle 1

Papierfischchen

Was, wenn es Papierfischchen sind?

Beim Papierfischchen kippt die Bewertung: Aus dem Feuchteanzeiger wird ein Sachschaden. Beim Ofenfischchen kommt Lebensmittelrecht dazu.

Dann geht es nicht mehr um Feuchte, sondern um Ihr Papier: Papierfischchen fressen bevorzugt Papier und Karton mit über 45 Prozent Cellulose. Die Folge können erhebliche Materialschäden an Büchern und Tapeten sein, in Bibliotheken und Museen ebenso wie in privaten Haushalten.Quelle 1

Ihre Ausbreitung wird laut Umweltbundesamt durch den globalen Versandhandel und Kartonagen aus Wellpappe, Füllmaterial, Leichtbaustoffen und Paletten begünstigt. Wer Pakete auspackt und die Kartons wochenlang stapelt, richtet genau das Substrat ein, in dem die Tiere eingeschleppt werden und fressen.Quelle 1

Die Bekämpfung von Papierfischchen nennt das Umweltbundesamt sehr schwierig, sie solle auf jeden Fall einem Profi überlassen werden. Für befallene Gegenstände nennt es das sukzessive Einfrieren: ein Verfahren ohne Wirkstoff, das man mit einem Buch aus dem Regal nicht improvisiert.Quelle 1

Fraßschäden an Textilien haben eine andere Ursache und gehören nicht auf diese Seite. Was im Kleiderschrank und im Vorratsregal sitzt, trennen wir auf unserer Mottenseite.

Das Ofenfischchen ist der gewerbliche Fall: Es bevorzugt höhere Temperaturen von 30 bis 40 Grad, ein Befall tritt vor allem in Bäckereien, Großküchen, Heizungskellern und Wäschereien auf. Auch es frisst Zellulose sowie stärke- und zuckerhaltige Substrate.Quelle 1

Für Lebensmittelbetriebe ändert das die Lage grundlegend, auch ohne Meldepflicht: Die Lebensmittelhygiene-Verordnung nennt tierische Schädlinge in Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 1 ausdrücklich als eine Quelle nachteiliger Beeinflussung.Quelle 7

Ihr Paragraf 3 verlangt: Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. In einer Backstube ist ein Fischchenbefall damit kein Schönheitsfehler, sondern ein Ansatzpunkt der Lebensmittelüberwachung.Quelle 8

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Feuchteproblem im Bad oder ein Papierfischchen im Bücherregal haben: Schildern Sie, wo und wann Sie die Tiere sehen. Aus dieser Angabe ergibt sich fast alles Weitere.

Ein Paar sitzt abends entspannt in seiner ruhigen, hellen Küche.
Danach gehört das Zuhause wieder Ihnen.
Fragen

Fragen und Antworten

Sind Silberfischchen in Berlin meldepflichtig?

Nein. Paragraf 1 der Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 22. April 2026 zählt Hausratten und Wanderratten, Pharaoameisen, synanthrope Schaben, synanthrope Fliegen, die Asiatische Tigermücke und neuartige Gesundheitsschädlinge auf. Fischchen stehen dort nicht. Damit greift weder die Meldepflicht noch die Pflicht zur Beauftragung einer Fachkraft aus Paragraf 5 Absatz 1 der Verordnung. Bei Ratten ist beides dagegen vorgeschrieben.

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Sind Silberfischchen gefährlich?

Das Umweltbundesamt schreibt, dass in der Regel keine Schäden durch diese Tiere zu erwarten sind, solange der Befall nicht über das normale Maß hinausgeht. Eine Behördenquelle, die eine Übertragung von Krankheitserregern durch Fischchen belegt, haben wir nicht gefunden. Anders liegt es bei Papierfischchen, die erhebliche Materialschäden an Büchern und Tapeten verursachen können.

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Bedeuten Silberfischchen, dass die Wohnung schmutzig ist?

Nein. Silberfischchen sind nach dem Umweltbundesamt auf 75 bis 97 Prozent relative Luftfeuchtigkeit angewiesen und gelten als Feuchteanzeiger. Zu ihrer Nahrung gehören in Wohnräumen auch Haare, Hautschuppen und Hausstaubmilben, und die fallen in jeder bewohnten Wohnung an. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, wie oft geputzt wird, sondern woher die Feuchtigkeit kommt.

1

Was ist der Unterschied zwischen Silberfischchen und Papierfischchen?

Silberfischchen sind 9 bis 11 Millimeter lang und brauchen ein feuchtwarmes Klima mit 75 bis 97 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit. Papierfischchen sind mit etwa 15 Millimetern größer, mögen es eher trocken und warm bei 20 bis 25 Grad und 55 bis 80 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit und sitzen deshalb eher in Wohnräumen. Papierfischchen fressen besonders gern Papier und Karton mit über 45 Prozent Cellulose, und ihre Bekämpfung ist laut Umweltbundesamt sehr schwierig.

1

Wie werde ich Silberfischchen dauerhaft los?

Über die Luftfeuchtigkeit. Das Umweltbundesamt nennt regelmäßiges Stoßlüften und Heizen in Feuchträumen und empfiehlt, die Rückzugsräume der Tiere regelmäßig abzusaugen oder besser abzudichten. In kalter trockener Umgebung können sich Silberfischchen nicht vermehren. Lässt sich ein Befall nicht eindämmen, sollte laut Umweltbundesamt eine Firma für Schädlingsbekämpfung zu Rate gezogen werden.

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Warum sehe ich Silberfischchen nur nachts im Bad?

Weil sie nachtaktiv und sehr lichtscheu sind. Tagsüber halten sie sich in Ritzen feuchter Räume versteckt und verlassen ihr Versteck nur nachts zur Nahrungssuche und zur Paarung. Wer den Umfang eines Befalls abschätzen will, sieht deshalb nachts nach und nicht am Tag.

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Wer zahlt die Bekämpfung in einer Mietwohnung?

Grundsätzlich der Vermieter, weil ein Schädlingsbefall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Eine einmalige Beseitigung ist nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2025 Instandhaltung und nicht als Betriebskosten umlagefähig, denn Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung erfasst nur laufende, wiederkehrende Kosten.

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Kann ich wegen Silberfischchen die Miete mindern?

Das hängt vom Einzelfall ab, und eine Berliner Entscheidung speziell zu Fischchen kennen wir nicht. Allgemein gilt nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg: kann bei einem erheblichen Ungezieferbefall die Ursache weder dem Vermieter noch dem Mieter vorgeworfen werden oder ist sie nicht aufklärbar, begründet der Befall die Möglichkeit der Mietminderung nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Mangel dem Vermieter nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB unverzüglich angezeigt wurde.

191517

Helfen Hausmittel oder Klebefallen gegen Silberfischchen?

Zu Hausmitteln wie Backpulver oder Kartoffelscheiben liegt uns keine Behördenquelle vor, die eine Wirkung belegt, und wir behaupten deshalb keine. Das Umweltbundesamt nennt Stoßlüften, Heizen, Absaugen und das Abdichten der Ritzen. Zu Fallen ist zu beachten, dass ein Produkt mit einer Lockstofflösung per Definition ein Biozidprodukt ist und Biozidprodukte ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

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Was mache ich mit Büchern, in denen Papierfischchen sitzen?

Das Umweltbundesamt nennt als begleitende Maßnahme das sukzessive Einfrieren befallener Gegenstände. Die Bekämpfung der Papierfischchen selbst bezeichnet es als sehr schwierig und empfiehlt, sie auf jeden Fall einem Profi zu überlassen. Wichtig ist außerdem die Quelle im Raum, denn Papier und Karton mit über 45 Prozent Cellulose sind das bevorzugte Substrat.

1

Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

Alle 19 Fundstellen anzeigen
  1. Umweltbundesamt, Steckbrief Silber-, Ofen- und PapierfischchenMerkmale der drei Arten, Luftfeuchte und Temperatur, Feuchteanzeiger, Nahrung, Materialschäden, Ausbreitung über Kartonagen, Vorbeugung, Einfrieren befallener Gegenstände
  2. Umweltbundesamt, Schädlingsratgeber im Informationsportal BiozideRubrik Insekten und Spinnentiere, Eintrag Silber-, Ofen- und Papierfischchen
  3. Umweltbundesamt, Insektenschutz im Garten: Sind Wespenfallen im Freien erlaubt?Produkte mit Lockstofflösung sind per Definition Biozidprodukte, und Biozidprodukte müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden
  4. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragraf 1, Aufzählung der Gesundheitsschädlinge ohne Fischchen, und Paragraf 5 Absatz 1
  5. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2Nummer 12, Begriff des Gesundheitsschädlings
  6. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 17Absatz 2, Anordnung von Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge
  7. Lebensmittelhygiene-Verordnung, Paragraf 2Absatz 1 Nummer 1, nachteilige Beeinflussung, tierische Schädlinge
  8. Lebensmittelhygiene-Verordnung, Paragraf 3Satz 1, Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen ohne Gefahr nachteiliger Beeinflussung
  9. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Gelistete Insektenordnungen, unter anderem Schmetterlinge, Hautflügler, Käfer, Libellen. Fischchen sind nicht aufgeführt
  10. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 2 Nummer 13 und 14, besonders geschützte und streng geschützte Arten
  11. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
  12. Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
  13. Tierschutzgesetz, Paragraf 13Absatz 1 Satz 1, Vorrichtungen und Stoffe gegen Wirbeltiere
  14. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
  15. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  16. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536aAbsatz 2, Selbstbeseitigung und Aufwendungsersatz
  17. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
  18. Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  19. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel der Mietsache, unaufklärbare Ursache und Mietminderung, einmalige Beseitigung als Instandhaltung statt Betriebskosten

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Erst schildern, dann handeln

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